Die sozialversicherungs - behörde der provinz ist eine direkt zuständige behörde der provinz. Die sozialversicherungs - behörde verfolgt die richtlinien der partei und die beschlüsse der provinzbehörde zum umgang mit gesundheitsdiensten und trägt bei der wahrnehmung ihrer aufgaben eine zentralisierte und einheitliche führung im bereich des gesundheitswesens mit sich. Aufgaben sind i) die umsetzung der einschlägigen gesetze und vorschriften im bereich des gesundheitswesens, die ausarbeitung Von gesetzen und sonstigen vorschriften sowie die ausarbeitung Von regelungen, regelungen, plänen und normen für die gesundheitsversorgung, einschließlich der privaten krankenversicherung, der mutterversicherung und der medizinischen versorgung, und die umsetzung. Ii) zur der gesundheitsversorgung fonds zu überwachen und beteiligung an organisation, über die schaffung. Was? - ja, klar.