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Informationen an hochschulen heute so zu nutzen

09:51, 04. November 2014

 

Kapitel eins. - general-order.

i

Die informationen, die eine zweite zweite hochschulen bei der durchführung ihrer schulischen tätigkeiten und bei der erbringung öffentlicher dienstleistungen in einer bestimmten form erzeugt, erzeugt, erworben und gespeichert hat, sind nach den einschlägigen rechtsvorschriften, vorschriften und diesem konzept zugänglich zu machen.

Nummer drei: die abteilung für bildung und verwaltung im auswärtigen amt leitet und beaufsichtigt die offenlegung Von informationen an den hochschulen im ganzen land.

Die regionalen bildungsverwaltungen sind für die integrierte förderung, koordinierung und aufsicht der informationsarbeit an den hochschulen in ihren jeweiligen verwaltungsregionen verantwortlich.

D) die vier hochschulen sollen nach den grundsätzen der gerechtigkeit, fairness und menschlichkeit mechanismen für die informationstätigkeit und arbeitssysteme für die allgemeinheit einrichten.

Die veröffentlichung Von informationen an hochschulen darf nicht die nationale sicherheit, die öffentliche sicherheit, die wirtschaftliche und soziale stabilität sowie die sicherheit Von schulen gefährden.

Eine fünfte universität sollte einen mechanismus für die herausgabe ordnungsgemäßer informationen schaffen, mit dem die verfahren und die pflichten für die überprüfung genau definiert werden. Vor der freigabe Von informationen an einer hochschule ist diese informationen im einklang mit dem gesetz und anderen einschlägigen innerstaatlichen bestimmungen vertraulich zu überprüfen.

Wenn die informationen entsprechend den innerstaatlichen bestimmungen Oder sofern die umstände es erfordern, genehmigt werden, erfüllen die hochschulen das lizenzverfahren nach den vorgeschriebenen verfahren und dürfen nicht ohne genehmigung veröffentlicht werden.

Wenn die universität vi berichte über falsche Oder unvollständige informationen für die uni und die soziale stabilität entdeckt, sollten im rahmen ihres zuständigkeitsbereichs genaue informationen rechtzeitig veröffentlicht werden.

Kapitel 2 enthält inhalt

Regel 7 die hochschulen bieten die folgenden informationen auf eigene initiative an:

I) namen der schule, studienort, charakter der mission, ziele der mission, ebene der mission, größe der mission, interne verwaltungsstruktur, institutionelle festlegung und leitung der schule;

Ii) die schulsatzung und die Von der schule erlassenen regeln und vorschriften;

Iii) die entwicklungsplanung an der schule und den jährlichen arbeitsplan der schule;

Iv) die regeln für die zulassung, prüfungen und die zulassung für jede ebene und typ des hochschulabschlusses, für die akademische evaluierung und die akademische beurteilung, den zugang zu beschwerdeverfahren und die bearbeitung Von anträgen der schüler; Über die anforderungen an die stellenbeschreibung und die anforderungen an die absolventen;

V) die wissenschaftlichen und wissenschaftlichen fächer und die gliederung der hauptfächer, die entwicklung der fächer, die lehrpläne und bildungsprogramme, die ausstattung Von labors, geräten und bibliotheken, die bewertung der lehrpläne und der wissenschaftlichen ergebnisse, die bewertung der bei nationalen organisationen erzielten studienergebnisse;

F) stipendien, stipendien, zuschüsse, zuschüsse, anträge auf studiendarlehen und stipendien sowie bestimmungen zu verwaltungszwecken;

Vii) die zahl Von lehrern und sonstigen fachkräften, der grad der beruflichen spezialisierung, personalmanagement und personalrekrutierungsmethoden, lösung Von lehrerstreitigkeiten, etc.;

Viii) die gegenstände, die grundlage, die normen und die art und weise, wie gebühren erhoben werden,

System für die finanzverwaltung, vermögensgegenstände und das finanzmanagement Von schulen, programme für die jährlich veranschlagten haushaltsmittel, finanzmittel, verwendung und verwaltung gesponnener vermögensgegenstände, beschaffung Von ausrüstungsgegenständen, büchern, medikamenten und der beschaffung wichtiger infrastrukturprojekte;

10. Notfallpläne für notfälle, beispielsweise naturkatastrophen, Oder für die bewältigung Von notsituationen, im zusammenhang mit schulereignissen, Oder die untersuchung und behandlung Von vorfällen Von großer bedeutung, die schulen betreffen;

11) akademische kommunikation und center center bei der medizinischen fakultät; und systeme zur verwaltung ausländischer lehrer und studenten;

B) andere angelegenheiten, die im gesetz, gesetz und sonstige vorschriften der öffentlichkeit bedürfen.

Zusätzlich zu den in artikel 8 vorgesehenen informationen, die veröffentlicht werden müssen, sollte die universität klarheit über den inhalt und den umfang der informationen geben, die freiwillig veröffentlicht werden müssen.

Artikel 9 hat nicht nur die informationen, die bereits an einer hochschule veröffentlicht wurden, sondern bürger, juristische personen und andere organisationen können auf grund ihrer besonderen bedürfnisse, wie beispielsweise studium, forschung und arbeit, schriftlich (einschließlich mittels datenemmer) um die beschaffung sachdienlicher informationen an einer universität ersuchen.

Eine zehnte schule hält die folgenden informationen geheim:

I) in bezug auf staatsgeheimnisse,

Ii) in bezug auf geschäftsgeheimnisse;

C) die privatsphäre des einzelnen;

Iv) gesetze, sonstige vorschriften und sonstige in den schulen vorgesehene informationen unter ausschluss der öffentlichkeit

Die in den ziffern ii) und iii) aufgeführten informationen sind öffentlich zu machen, wenn der rechtsträger dies genehmigt, Oder nach auffassung des hochschulbereichs, dass sie nach auffassung des staates eine bedeutende auswirkung auf das gemeinwohl haben könnten.

Kapitel drei die öffentlichen kanäle und die erfordernisse

Artikel 11 der rektor leitet die öffentlichen informationsarbeit der schule. Der rektor ist für die informationstätigkeit innerhalb der schule zuständig und hat dabei die normale verantwortung, in der schule die informationen zugänglich zu machen.

I) den konkreten aufbau Von informationen zur aktuellen schule;

Ii) die an der universität herausgegebenen informationen zu verwalten, zu koordinieren, zu pflegen und zu aktualisieren;

Iii) die entgegennahme, die koordinierung und die einheitliche beantwortung und beantwortung Von informationsanträgen an die eigene schule zu regeln;

Iv) die erstellung der jährlich zu bestimmenden führer für die informationen der vorliegenden schule, eines öffentlichen verzeichnisses und eines jahresberichts zur informationstätigkeit zu organisieren;

V) die vertrauliche überprüfung der informationen, die in den schulen veröffentlicht werden, zu koordinieren;

Vi) die organisation einer internen bewertung der informationstätigkeit in der schule;

Vii) die förderung und aufsicht der informationen über die organisationsstrukturen innerhalb der schulen;

H) die sonstigen aufgaben im zusammenhang mit der aufklärung über die schule wahrnehmen.

Die universitäten sollten der öffentlichkeit den namen der organisation, die sie betreiben, die adresse, die arbeitszeit, den kontakt, die faxnummer, den e-mail usw.

Artikel 12 für die informationen, die nach diesem grundsatz veröffentlicht werden müssen, ist es sache der hochschulen, die tat gemäß den vorliegenden angaben auf der universitätswebsite, in der universitätspresse und in zeitungen, zeitschriften, radio und fernsehen, in denen presseerklärungen, jahrbücher, sitzungen Oder unterlagen, die zu dem zweck veröffentlicht werden, veröffentlicht zu werden; Vorausgesetzt, dass es notwendig ist, orte und einrichtungen einzurichten, die Von einem öffentlichen kontrollraum, einem datenabgleich, einem elektronischen monitor Oder benötigt werden.

Artikel 13: die hochschulen sollen einen vorschlagskasten für informationen auf ihrer website öffnen, eine informationskolumnen erstellen, einen wirksamen link herstellen, die informationen rechtzeitig aktualisiert und hinweise und vorschläge zur information über die arbeit in der schule aufnehmen.

Artikel 14 hochschulen sollen ein leitfaden für die öffentlichkeit und ein inhaltsverzeichnis anlegen und rechtzeitig veröffentlicht und aktualisiert werden. Die anleitung zur informationsbeschaffung soll deutlich machen, wer die informationen öffentlich zugänglich macht, wie sie sortiert, geordnet und zugänglich sind, wie sie bearbeitet und auf antrag behandelt werden sollen. Ein offenes verzeichnis für informationen sollte einen index der informationen, einen namen, das datum der erzeugung und das zuständige amt enthalten

Artikel 15 universitätseinrichtungen stellen die grundsätze und vorschriften der hochschule zusammen und gewähren kostenfrei zugang zu den büroorten, archiven, bibliotheken und anderen einrichtungen der mit der schule zusammenhängenden einrichtungen.

Die hochschulen sollten die studentischen und die lehrerverwaltungssysteme zusammenzustellen und nach der einweisung neu eingeführter lehrer verfügbar machen.

Artikel 16 hochschulen müssen, sobald sie informationen erstellen Oder beschaffen, rasch festlegen, ob diese informationen veröffentlicht wurden. Setze fest, was offen ist, so sei ein klares publikum zugegen; Hat die schweigende festlegung die gründe dafür zu begründen; Wenn dies noch nicht bekannt ist, sollten die regionalen bildungsverwaltungen in den provinzen, wo die hochschulen ihren jeweiligen status prüfen, dies umgehend prüfen.

Artikel # gehört freiwillig veröffentlichen informationen, die die hochschule innerhalb Von 20 arbeitstagen nach dem datum, an dem die informationen erstellt wurden Oder eingeholt wurden, veröffentlicht. Wenn änderungen des inhalts der veröffentlichten informationen vorgenommen werden, sind diese innerhalb Von 20 werktagen nach der änderung zu aktualisieren.

Wird bei der entscheidungsfindung der schule der rat der lehrer, schüler und sonstigen bediensteten der schule eingeholt, darf die frist für diese konsultationen nicht weniger als 10 arbeitstagen betragen.

In dem gesetz und den vorschriften ist etwas anderes festgelegt, wann informationen öffentlich gemacht werden müssen.

Wenn die universität einen antrag auf information um einen antragsteller stellt, antwortet sie innerhalb Von 15 arbeitstagen, unter berücksichtigung

A) der antragsteller wird über die art und weise, in der er die informationen erhält, unterrichtet;

B) ist dieser bereich nicht öffentlich zugänglich, so ist der antragsteller darüber zu unterrichten und die gründe darzulegen;

Iii) handelt es sich nicht um die zuständigkeit der schule Oder existiert diese informationen nicht, so ist dem antragsteller der name und die kontaktdaten der dienststelle, Von der die informationen bestätigt werden können, zu mitteilen;

Iv) enthält der antrag, in den informationen informationen zu enthalten, die nicht öffentlich, aber für den fall, dass sie bearbeitet werden, enthalten sind, ist dem antragsteller mitzuteilen und informationen offen zu legen, die bei der offenlegung zulässig sind, mit gründen zu begründen;

V) dem antragsteller ist mitzuteilen, dass er die änderungen und ergänzungen durchführt, deren inhalt nicht klar ist. Wenn der antrag auf vertagung nicht bewilligt wird, wird der antrag fallengelassen.

Vi) wenn ein kläger keinen berechtigten grund hat, wiederholt beim selben kläger einen antrag auf veröffentlichung gleicher informationen an eine hochschule zu stellen, wenn die antwort bereits erhalten wurde und die informationen nicht geändert wurden, so ist dem antragsteller mitzuteilen, dass er keine wiederholung begeht;

E) sonstige antworten, die Von den hochschulen auf die aktuellen umstände hin vorgenommen wurden.

Artikel 19 beantragen bewerber, die an einer hochschule informationen veröffentlichen, so sind sie verpflichtet, einen gültigen identitäts - Oder genehmigungsausweis vorzulegen.

Wenn der antragsteller nachweisen kann, dass die Von der hochschule vorgelegten informationen irrichtig sind, kann er die korrektur anfordern. Kann die höhere schule diese korrektur nicht korrigieren, so soll sie dem antragsteller zur verfügung gestellt und ihm mitgeteilt werden.

Artikel # hochschulen stellen den kandidaten informationen zur verfügung, die für beschaffung, vervielfältigungen, post und nach maßgabe der in den provinzen und provinzen der schule festgelegten zoll - und finanzbehörden gebühren erheben können Die erlöse werden der finanzverwaltung der schule zugeführt.

Universitäten dürfen informationen, die für andere organisationen Oder einzelpersonen bezahlt werden, nicht über andere organisationen zur verfügung stellen.

Artikel 21 eine höhere schule sollte ein robustenes system für die informationsfreiheit bei ihren internen organen einrichten, das genaue angaben darüber enthält, welche informationen sie offen legen.

Kapitel 4 "aufsicht und sicherung

Zweitens: das ministerium für bildung und verwaltung führt überwachungskontrollen für die verbreitung Von informationen an staatlichen hochschulen durch.

Die regionalen bildungsverwaltungen sollten die tägliche aufsicht über die informationsarbeit an den hochschulen in diesen verwaltungsregionen verstärken.

Die behörden für die hochschulen sollten informationen zur opening einbeziehen in die führungsarbeit der hochschule.

Artikel # -24 schulverwaltungen und hochschulen sollten die informationsarbeit zur verantwortung für die wahrnehmung öffentlicher aufgaben in leitenden positionen einbeziehen Die prüfung kann in verbindung mit der jährlichen abschlussprüfung stattfinden.

Die interne aufsicht für die hochschulen ist für die organisation der aufsicht über die informationsarbeit der universität zuständig, an der vertreter Von lehrern, schülern und anderen mitarbeitern der schule teilnehmen sollten.

Artikel 24 hochschulen sollen jährlich einen jahresbericht mit informationen zum vorjahr vorlegen und den schulverwaltungen in den provinzen bis ende oktober eines jeden jahres zugeleitet werden. Ein zentrales gymnasium ist ebenfalls ihren vorgesetzten zu übergeben.

DiErShiWuTiao provinz bildung verwaltung sollte solide der uni informationen öffentlich,, deputys, chen liangyu eltern, lehrer, auf des eingerichtet wurde, der, Oder sonstige weise, regelmäßig in diesem der in der uni informationen öffentlich zur,, und der, ergebnisse.

Sechsundzwanzig bürger, juristische personen und andere organisationen, die der auffassung sind, dass die hochschulen ihrer öffentlichen informationspflicht gemäß diesem verstoßen nicht nachkommen, können ihre meldungen vor der schulaufsichtsbehörde und der schulverwaltung des schulbereichs des schulbereichs einreichen; Zu den zentralen ministerien gehörende universitäten können gemeldet werden, um ihre vorgesetzten zu informieren. Die abteilung, die eine meldung erhält, soll sie umgehend behandeln und den beschwerdeführer auf geeignete weise über den fortgang der arbeit informieren.

Artikel 27 colleges, die unter verstoß gegen das anwendbare recht Oder das entsprechende vorgehen vorgehen, wenn die schulverwaltung des hoheitsgebiets dies verlangt; 3. werden kritische meldungen Von den schulverwaltungen des provinzen Oder Von der schulverwaltung des state department für bildung eingereicht; Die für eine höhere schule unmittelbar verantwortliche leitung und andere unmittelbar verantwortliche kann entsprechend den entsprechenden bestimmungen ausgewiesen werden:

A) einer nicht gesetzlich zwingenden pflicht zur offenlegung Von informationen;

Ii) den inhalt der veröffentlichten informationen, die anleitung für die öffentlichkeit und das inhaltsverzeichnis nicht rechtzeitig zu aktualisieren;

Iii) die veröffentlichung Von informationen, die nicht öffentlich gemacht werden sollen,

Iv) im rahmen der offenlegungsarbeit gelogen Oder gefälscht sind;

E) verletzung Von gebühren, die gegen vorschriften erhoben werden,

F) informationen über andere organisationen und einzelpersonen über enteignete dienstleistungen zur verfügung zu stellen;

E) gegen andere in den einschlägigen gesetzen und sonstigen vorschriften vorgesehene handlungen verstoßen.

Eine höhere universität kann haftbar gemacht werden, wenn sie ein berechtigtes recht verletzt Oder schaden verursacht.

Artikel # die universitäten sollten die erforderliche informationsarbeit für die öffentlichkeit in ihren jährlichen haushaltsplan aufnehmen, um die informationsarbeit der schulen zu gewährleisten

Kapitel 5 ist beigefügt

Unter "hochschulbildung" versteht man nach diesem konzept eine universität, eine unabhängige fachhochschule und fachhochschule, die sich sowohl auf fachschulen als auch auf hochschulen bezieht.

Die informationen an anderen hochschulen außerhalb der hochschulen werden in die entsprechenden regelungen aufgenommen

Artikel # hat die an die universitäten überstellten informationen an die archive im einklang mit den für die verwaltung der archive relevanten gesetzen, sonstigen vorschriften und sonstigen vorschriften herausgegeben

Artikel # -wo die schulverwaltung des schulbezirks bei bedarf sanitärmaßnahmen festlegen kann Universitäten sollten die vorschriften für ihre einhaltung auf diesem ansatz festlegen.

Artikel 32 diese regelung ist am 1. September 2010 in kraft getreten.

 

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