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Informationen für die regierung, kolumne für die regierung

Informationen und kolumne der provinz gillian > die erbetene erklärung wird veröffentlicht

Sie liest und prüft auf antrag
Typ der antragsteller: Bürger.Juristische personen/sonstige organisationen
Namen, bitte.
Nachsendemodus: unbekannt
Verifiziert:
Wie die regierung informationen öffentlich macht

Wenn die verwaltungsorgane anträge vor gericht prüfen, behandeln sie die folgenden kategorien:

I) dem antragsteller mitteilen, wie und über welche mittel er die informationen der regierung erhält, wenn die erbetenen informationen bereits öffentlich gemacht wurden;

Ii) wenn die erbetenen informationen öffentlich gemacht werden sollen, so sollen sie dem antragsteller die informationen der regierung übermitteln Oder dem antragsteller mitteilen, wie, wie und wann er die informationen Von der regierung erhält;

Iii) dass die regierung im einklang mit der verordnung über die veröffentlichung Von informationen der regierung der volksrepublik china keine öffentlichkeit hat, und dem antragsteller die möglichkeit mitteilt, diese nicht zu veröffentlichen und die gründe dafür zu erläutern;

Iv) dem antragsteller die abwesenheit Von informationen der regierung mitteilen, für die er keine informationen angefordert hat;

V) wird der antrag auf veröffentlichung Von informationen, die nicht in die zuständigkeit dieser verwaltungsstelle fallen, dem antragsteller mitgeteilt und begründen; Die feststellung der für die bekanntmachung der informationen der regierung zuständigen verwaltungsstelle und die angabe des namens und der kontaktdaten an den antragsteller;

Vi) teilt die exekutive dem antragsteller, wenn sie auf den antrag der öffentlichen bekanntmachung staatlicher informationen reagiert hat, sowie der antragsteller auf den antrag, dieselben staatlichen informationen zu veröffentlichen, mit, dass sie keine überschneidungen eingehen soll;

G) wird der antrag auf veröffentlichung Von informationen, die sich in den bereichen industrie - und immobilienregister befinden, schriftlich geregelt, so wird dem antragsteller mitgeteilt, im einklang mit den bestimmungen des gesetzes und der verwaltungsordnung die erforderlichen informationen zu beschaffen