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Bis zum 31. Dezember 2027 wird die mehrwertsteuer für die entwicklung Von kulturfirmen weiterhin unterstützt

Datum: 20zr-1307. Erste ron

Büro des finanzministeriums

Ankündigung zur weiterführung einer mehrwertsteuer zur unterstützung der entwicklung Von kulturfirmen

Der fiskus hat nr. 61 im jahr 2023 angekündigt


Die ankündigung zur mehrwertsteuer zur unterstützung des wachstums Von kulturfirmen wird fortgesetzt wie folgt:


, für behörden (einschließlich der, DeShi und XianJi) nach aufgaben zugang genehmigt film-finanzier., Von,. Film firmengruppe: mitglieder), studio und andere film erwerben verkauf film kopien: zahlen kopien) einkommen transfer filmrechte (einschließlich und Von), film Von und in ländlichen Die gewinne aus der vorführung sind frei Von der mehrwertsteuer. Gewöhnliche steuerzahler können, so die vorschrift zur vorführung Von stadtfilmen, die mehrwertsteuer auf grund einer einfachen besteuerung abrechnen, wie dies in den bestehenden vorschriften vorgesehen ist.


Die normale zuschauerrechnung für kabelfernsehen und lokale kabelfernsehen Von unternehmen, die ihren betrieb betrieb, umfasst die mehrwertsteuer.


Diese ankündigung gilt bis zum 31. Dezember 2027.


Das ist eine schöne ankündigung.


Büro des finanzministeriums


22. September 2023


Quelle: zentrale für steuern



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