Die nichtteilnahme macht einen teil der anfallenden steuern des unternehmens aus
Artikel 50 im neuen aktiengesellschaftsgesetz ist deutlich zu erkennen, dass ein aktionär, wenn die gesellschaft als gesellschaft gegründet wird, ihren beitrag nicht entsprechend der satzung tatsächlich entrichtet Oder die tatsächlichen beträge für einen nichtmonetären vermögenswert, die in übereinstimmung mit der gesellschaftssatzung tatsächlich zurückgezahlt werden, erheblich unter der tatsächlichen zugesicherten vergütung liegen, die anderen anteilseigner bei der gründung in dem umfang, in dem die beträge nicht entrichtet wurden, als verwaltende beträge haften.