Die information der öffentlichkeit steht im einklang mit den einschlägigen innerstaatlichen rechtsvorschriften und sonstigen vorschriften, die unmittelbar Oder mittelbar aus der handlung der botschaft hervorgehen;
Lügen und verleumdung Von menschen Oder unbestätigten informationen sollen verboten werden;
Die veröffentlichung Von informationen über produkte Oder dienstleistungen durch die unternehmen zu unterlassen;
Die öffentlichkeit muss realistische und gültige informationen hinterlassen, damit sie uns im bedarfsfall kontaktieren kann;
Der beraterdienst hat das recht, nachrichten zu versenden, zu bearbeiten Oder zu löschen, wobei informationen, die diesen leitfaden nicht entsprechen, nicht beantwortet werden können;
Die betreffende person kann eine nachricht bei diesem beraterbüro hinterlassen, die anzeigt, dass sie die oben genannten absätze gelesen und akzeptiert hat.