A) der antragsteller hat gesetzlich die folgenden rechte
1. Bewerber zu verlangen natürlichen personalabteilung vier tage gesetzen, vorschriften, vorschriften personalabteilung zuständigkeitsbereich über der Von und,,, verfahren laufzeiten sowie vorgelegt alle material katalog und erlaubnis format übereinkünfte, zu verlangen natürlichen personalabteilung vier tage inhalt zu, erklären und und verlässliche.
2. In zu für verwaltungs - erlaubnis und personalabteilung der zuständigkeitsbereich, bewerber zu bot natürlichen personalabteilung der erlaubnis, und natürlichen personalabteilung in gesetzen, vorschriften für im zu. Zu die Oder klage, und, geprägt für siegel und, datiert schriftlichen zeichen.
3. der antragsteller erhält eine amtliche zulassung aus dem personalbereich, wenn diese feststellt, dass der vom antragsteller übermittelte antrag nicht vollständig Oder gesetzlich vorgeschrieben ist, und dann hat der antragsteller das recht, den antragsteller spätestens fünf tage nach einreichung des antrags regelmäßig über den bedarf an pfirsich unterrichtet zu halten; Der antragsteller ist berechtigt, eine rechtskorrektur vor gericht zu beantragen, wenn die antragsteller nicht voll Von der notwendigkeit der korrektur informiert werden Oder wenn die meldung des klägers vor dem gericht rechtsgültig bleibt.
Kann eine finanzielle entscheidung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen frist nicht getroffen werden, ist der antragsteller berechtigt, die gründe für eine verlängerung der frist darzulegen und eine entscheidung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen frist zu Treffen.
5.falls die antragsteller einen verwaltungsbeschluss beantragen und eine verwaltungsgenehmigung erteilen, ist der antragsteller berechtigt, die verwaltungsgenehmigung zu erteilen, die im einklang mit dem gesetz, dem gesetz und den vorschriften steht und bei dem wehrdienstler elektronische stempel befestigt sind; Wird eine solche anordnung Von einer verwaltungsmontag getroffen, ist der antragsteller berechtigt, die gründe für eine solche anordnung schriftlich zu begründen und den antragsteller das recht auf einen schriftlichen antrag auf eine verwaltungsanweisung Oder auf einleitung Von verwaltungsverfahren zu erhalten.
6. Andere rechte aus dem gesetz Oder den vorschriften.
B) der antragsteller wird durch das gesetz den folgenden verpflichtungen nachkommen
1. Der antragsteller legt einen verwaltungsantrag bei eispersonen vor, entsprechend den gesetzlichen anforderungen dieser verwaltungsbewilligung und den normativen anforderungen der bewerbung bei der meldung der meldung an die antragsteller, wahrheitsgemäß alle antragsunterlagen samt angaben zur wahrheitslage und zur gewährleistung der echtheit des sachlichen inhalts seiner bewerbung vorzulegen.
Der antragsteller führt nach der genehmigung der verwaltung der naturkunde rechtlich die in dieser befugnis festgelegten tätigkeiten aus und erfüllt die verpflichtungen, die er aufgrund der gesetze, sonstigen vorschriften und verordnungen und entscheidungen der verwaltung für naturkunde hinsichtlich der tätigkeit des antragstellers Von der verwaltungsgenehmigung erfüllt.
Wenn der antragsteller eine erlaubnis der personalabteilung der naturkunde erhält, änderungen in ihrem inhalt vorzunehmen, so wird die lach - und rechtsbegründung des klägers entsprechend beantragt.
4.der antragsteller wird bei der durchführung einer rechtsmäßigen kontrolle der aktivitäten des klägers, die im zusammenhang mit der vergabe einer bescheinigung Von der personalverwaltung durchgeführt werden, unterstützt und berücksichtigt, welche informationen und material die antragsteller vorlegen.
5. Eine vom kläger rechtmäßig erteilte verwaltungsgenehmigung ist nicht zulässig, soweit sie nicht gesetzlich Oder durch gesetzliche bestimmungen Oder verfahren übertragbar ist.
6. Andere pflichten aus gesetzen und vorschriften.