I) formulierung der richtlinien, gesetze und sonstigen vorschriften, entwicklungsstrategien und langfristiger planung im meteorologischen bereich; Vorschriften und technische standards und normen für die meteorologische arbeit zu erarbeiten, herauszugeben und ihre anwendung zu überwachen; Die für den wetterdienst, die rechtsdurchsetzung und die administrative überprüfung der Wetter zuständig ist.