G) die grenze zwischen sünde und nichtschuld
Es geht vor allem darum, festzustellen, ob der täter eine subjektive sünde begangen und ob er gegen das verkehrsgesetz verstoßen hat, das verkehrsgesetz verletzt hat und ob das ein kausaler zusammenhang mit einem schweren verkehrsunfall besteht. Wenn es keine verletzungen Oder zwar vorliegt, aber kein ursach - Oder stichkonflikt gibt, so kann der unfall nicht mit der klage geahndet werden, wenn das opfer die verkehrsregeln missachtet Oder durch unachtsamkeit beim verkehr Oder durch natürliche faktoren wie erdrutsche, risse, sturm Oder überschwemmungen verursacht wurde. Zwar sind unfälle nicht auszuschließen, dass mehrere ursachen Oder andere faktoren eine rolle spielen, doch sollte man sich hier genauer mit den ursachen und der rolle der beteiligung bei verkehrsunfällen befassen. Nur wenn festgestellt wird, dass die nichteinhaltung mit dem täter wirklich in verbindung steht, ist eine strafrechtliche verurteilung zu rechtfertigen. Beispielsweise haben beobachter, die plötzlich dutzende meter vor dem überholen vorbeifahren, versucht, den verkehr zu meiden. Bei zu hoher geschwindigkeit wurde das fahrzeug allerdings in den bürgersteig gerammt und andere schwer verletzt. Es kommt also nur darauf an, ob ein fußgänger die straße überquert, um einzugreifen, dass der fahrer wegen überhöhter geschwindigkeit wegfährt und die tat als ursache des unfalls angesehen werden muss.
G) die linie zwischen der sünde sünde sünde sünde fahrlässige tötung und fahrlässiger tötung Von transport
Die fahrlässige und fahrlässige beschädigung Von fahrzeugen Oder fahrlässige schäden Von verkehrseinrichtungen, die sich beide auf eine fahrlässige fahrlässige weise gründen; Sowohl die öffentliche sicherheit wurde gefährdet, als auch ernsthaft verletzt, getötet Oder bei enormen verlusten öffentlichen eigentums beschädigt. Aber es handelt sich um verbrechen unterschiedlicher art, die eine grenze überschreiten sollten. Der hauptunterschied zwischen den beiden ist:
A) erstgenannte subjekte sind überwiegend mit beförderungskräften zu tun, die diese hauptperson, auch wenn sie nicht transportpersonal sein können, selbst dominieren, müssen jedoch im gegensatz zu den im straßenverkehr tätigen personen auch verkehrseinrichtungen und -einrichtungen so genutzt werden, dass sie nur nicht als verkehrspersonal bezeichnet werden können; Letzteres ist der hauptbestandteil.
2. Erstere treten bei verkehrstätigkeiten auf, deren schwerwiegende folgen Von verstößen gegen die vorschriften und vorschriften im zusammenhang mit verkehrstätigkeiten herrühren; Letztere ereignen sich unabhängig Von verkehrsaktivitäten, die ernste folgen haben, wenn die akteure in der alltäglichen produktion, die nicht mit transport verbunden ist, nachlässig, grob und indiskret sind.
Die sünde unterscheidet sich Von der fahrlässigen tötung und dem vorsätzlichen schaden mit einem fahrzeug
Während die fahrer bei fahrlässiger fahrerflucht eine fahrlässige, fahrlässige Oder tödliche belastung darstellen; Um einen unterschied zu machen, handelt es sich bei absichtlicher tötung Oder körperverletzung mit einem fahrzeug um eine bewusste mentale haltung.
Straftaten gegen die öffentliche sicherheit aufgrund gefährlicher unfallgefährdung im autofahren
Bei beiden handelt es sich um verbrechen gegen die öffentliche sicherheit, die tödlich enden, dem tod Oder einem massiven verlust öffentlichen eigentums können. Der fahrer Von fahrerflucht wird fahrlässiges verhalten wie ein fahrlässiges verhalten beschrieben; Die gefährdung der öffentlichen sicherheit durch autounfälle als fahrlässiges verhalten wird nach der aufklärung dargestellt. Zweitens, objektive erfordernisse unterscheiden sich. Ein unfalldelikt, das auf objektiver ebene den täter erfordert, muss ernsthafte rechtliche folgen haben, bevor es als straftat angesehen werden kann.
G) die grenze zwischen der schuld für schwere flüge und für sicherheit im eisenbahnbetrieb
Was sich gegen die fahrerflucht unterscheidet, ist, dass es sich bei verkehrsunfällen nicht um ein verbrechen handelt, das einen angriff auf die sicherheit des verkehrs darstellt. Die brandverletzungen bestehen vor allem auf straßen und in der schifffahrt, bei schweren flugreisen und bei verkehrsunfällen in der eisenbahn. Zweitens sind ernste auswirkungen, soweit sie objektiv sind, geringfügig unterschiedlich. Als tatmotiv gibt es nichts anderes. Personen, die mit fahrer und nicht mit transport in verbindung gebracht werden, sind allgemeine personen. Im falle großer flüge müssen sich die verantwortlichen nur um flugpersonal, flugpersonal und bodenpersonal handeln; Der hauptteil der verbrechen wegen eines sicherheitsunglücks an der eisenbahn muss eisenbahnarbeiter sein.
Manipulation des falschen feedback