Laut dem gesetz über ausländische investoren und seinen durchführungsvorschriften sind die bis zum 1. Januar 2020 geschaffenen ausländischen investitionsunternehmen, deren organisationsform Oder unternehmensart nicht den bestehenden gesetzen entspricht, bis zum 31. Dezember 2024 anzupassen. Wäre die marktaufsicht nicht in der Lage, weitere einschreibungen zu vollziehen, für die der antrag eingereicht wurde, und die umstände werden angegeben. Ist ihr unternehmen in einer solchen situation, so beseitigen sie bitte ihr gesuch so schnell wie möglich.