Für den aufbau und die regulierung der wasserwege sowie für die wartung, wartung, den betrieb und den wasserverkehr, die schiffssicherheit, die hafenverwaltung, die entsprechenden politischen, institutionellen und technischen normen und die überwachung ihrer einhaltung zu sorgen; Für die genehmigung, baugenehmigungen, die überwachung und die ausstattung Von wasserprojekten auf nationaler ebene zu verantwortlich; Verantwortung für die hafenanlagen, verehrung und anlagen, bau Von versorgungseinrichtungen und abfahrtseinrichtungen; Kommandant der unterseebehörde.
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