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Die verwaltung religiöser aktivitäten

20 uhr-31 17:00 uhr: regierungsbehörde zur religionsausübung in der zentralregierung
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Die verwaltung religiöser aktivitäten

Kapitel eins. - general-order.
Take 1.Mit dem ziel, die verwaltung religiöser aktivitäten zu regeln, die normale religiöse tätigkeit zu schützen sowie die legitimen rechte religiöser aktivitäten und der gläubigen bürger zu wahren, wird ein vorgehen im einklang mit der verfassung, dem anwendbaren recht und den vorschriften betreffend religiöse angelegenheiten ausgearbeitet.
Den zweiten.Ein ort religiöser aktivitäten ist in diesem schema als ein ort bezeichnet, wo religiöse aktivitäten als orte verehrt werden, die unter anderem nach den regeln der religiösen ordnung eingetragen sind und in denen gottesdienste, tempel, moscheen, Kirchen (im folgenden als tempel bezeichnet) und andere orte fester religiöser aktivitäten aufgeführt sind.
Nummer drei: Sie sorgten für nationale einheit, nationale einheit, religiöse und soziale stabilität.
Jede organisation Oder person darf keinen ort religiöser aktivitäten für aktivitäten nutzen, die die nationale sicherheit, die gesellschaftliche ordnung, die körperliche gesundheit ihrer bürger, die vereitelung der bildungssysteme und andere aktivitäten gefährden, die dem nationalen, öffentlichen und rechtlichen wohl der bürger abträglich sind.
Ein ort religiöser aktivitäten darf weder illegalen tätigkeiten nachgehen noch bedingungen für illegale tätigkeiten erteilen.
Regel nummer vier.Das rechtmäßige eigentum, die erträge und die sonstigen religiösen aktivitäten an einem religiösen ort sind gesetzlich geschützt.
Keine organisation Oder einzelpersonen darf sich rechtswidrigen vorteilen aus religiösen aktivitäten im namen Oder unter ausnutzung ihres einflusses zu gunsten religiöser aktivitäten zunutze machen.
Äh, der fünfte.Jede organisation Oder person, die einen ort der religionsausübung bettet, hat die religiöse überzeugung und die bräuche zu achten, die mit der betreffenden religion in verbindung stehen.
Jede organisation Oder person darf an orten religiöser tätigkeit nicht streitigkeiten und konflikte zwischen verschiedenen religionen, innerhalb derselben religion und zwischen gläubigen und nichtgläubigen bürgern schüren.
Sechste regel.Mit demokratischen grundsätzen sollte eine verwaltungsstelle für religiöse aktivitäten eingerichtet werden.
Keine verbindung zu den orten religiöser aktivitäten soll bestehen.
Regel sieben.Die behörden für religiöse angelegenheiten sollen gegebenenfalls die bereiche beaufsichtigen, in denen religiöse aktivitäten Von den jeweiligen behörden gesetzlich beaufsichtigt werden, das recht der bürger auf religions - und weltanschauungsfreiheit garantieren, ordnungsgemäße rechtliche grundsätze für religiöse aktivitäten vorgeben und beaufsichtigen
Kapitel ii führt genehmigungen und registrierung ein
Achte regel.Die einrichtung eines religiösen gebäudes erfolgt unter den folgenden bedingungen:
A) artikel 4 und artikel 5 des statuts für religiöse angelegenheiten nicht anderweitig eingeführt werden;
Ii) die bedürfnisse einer bestimmten anzahl religiöser menschen dort, die regelmäßige gemeinsame religiöse aktivitäten ausüben, sind begrenzt;
Iii) personen, die eine religiöse tätigkeit ausüben, Oder andere personen, die in den für die betreffende religion geltenden vorschriften und vorschriften der nationalen religiösen gemeinschaft eine entsprechende bestimmung haben;
Iv) wenn die erforderlichen mittel legitim fließen,
V) vernünftige grundausstattung, die den anforderungen der flächenplanung und des umweltschutzes gerecht wird.
Miss cotter!C) die einrichtung religiöser wohnungen vorbereiten und Von einer religionsgemeinschaft beim zuständigen amt für religiöse angelegenheiten am ort, wo sie zu errichten sind, beantragen lassen.
Nummer 10:Die religionsgemeinschaft, die sich um die einrichtung eines ortes für religiöse aktivitäten behandelt, sollte ein vorbereitungsprogramm für die bildung Von organisationen vorlegen. Die vorbereitungsorganisation besteht unter anderem aus den angehörigen der religionsgemeinschaft, den angehörigen der religionsgemeinschaft, die eine religiöse tätigkeit ausüben möchten, den sonstigen personen, die in den für die jeweilige religion geltenden vorschriften und vorschriften der nationalen religiösen gemeinschaft festgelegt sind, sowie aus vertretern der bürger der jeweiligen religionsgemeinschaft.
Artikel 11.Einen antrag auf die einrichtung eines veranstaltungsortes für religiöse veranstaltungen stellen, wobei das formular ausgefüllt wird mit den folgenden unterlagen:
A) eine informationen über den bedarf an regelmäßigen kollektiven religiösen aktivitäten der gläubigen an einem vorgesehenen standort;
Ii) die grundlagen für die religionsangehörigen, die religiöse aktivitäten ausüben, Oder andere personen, die die für die nationale religiöse gemeinschaft festgelegten vorschriften und vorschriften der jeweiligen religion achten, sowie für listen, den personalausweis der ortsansässigen und die lizenz der religionsangehörigen zu erfüllen;
Iii) wesentliche angaben über die zu gründenden vorbereitungsorganisationen, die haushaltsbücher und den identitätsausweis der bevölkerung (der religionslehrer erhält zusätzlich ein zertifikat für religionslehrer);
Iv) angaben über den haushalt und die quellen der mittel;
E) eine beschreibung des zu erbauenden ortes und der durchführbarkeit der vorgesehenen orte sowie eine beschreibung der ergebnisse des baustils.
Und artikel zwölf:Die kommunen müssen mit einem urteil innerhalb Von dreißig arbeitstagen nach eingang der klage ein urteil abgeben, das in den kommunen mit grüßen grüßen ist.
Die verwaltung der religiösen angelegenheiten der kommunen ist verpflichtet, in einem umkreis Von dreißig arbeitstagen nach dem tag, an dem die dokumente beim zuständigen lokaldienst für religionsangelegenheiten vorgelegt werden, eine genehmigte Oder nicht genehmigte entscheidung über einen antrag auf die einrichtung eines anderen drogenteams für religionsangelegenheiten der provinz zu Treffen, mit der entsprechenden zustimmung Oder zustimmung; Bei einem gesuch um die einrichtung eines tempels wurde ein senatsbeschluss eingereicht und das bis zur genehmigung durch die provinzverwaltung für religiöse angelegenheiten freigegeben.
Die lokalen religiösen angelegenheiten sollten mit einem zeitraum Von dreißig werktagen ab dem tag, an dem die Von den kommunen mit quittierten bewerbungsunterlagen erhalten werden, eine genehmigung Oder nicht einholen.
Die zuständigen behörden örtlicher religionsangelegenheiten und provinzverwaltungen sollten feldverifikation einführen und, falls erforderlich, anhörungen einberufen, um eine entscheidung zu Treffen.
Wo es zu religiösen aktivitäten kommen soll, sind sie nach dem gesetz und den vorschriften zu schützen, die sie schützen
Wo es zu schutzgebieten der natur kommt, ist ein religiöser ort gemäß den gesetzen und vorschriften des schutzgebiets zu schaffen.
Mit der genehmigung eines antrags für die einrichtung eines religiösen geländes kann dann die einrichtung einer vorbereitenden organisation für diese veranstaltung eingeleitet werden.
Artikel 13.Die vorbereitungen für die einrichtung eines ortes für religiöse tätigkeiten sollen bis zu dem bereits gebilligten vorbereitungszeitraum abgeschlossen werden. In der regel läuft die vorbereitungszeit höchstens fünf jahre ab. Die vorbereitungsorganisationen sollen die vorbereitungen rechtzeitig dem für religiöse angelegenheiten zuständigen bezirksbüro, das zuständig ist, vorlegen.
Die regionalbüros für religiöse angelegenheiten sollten den fortgang der vorbereitenden einrichtung überwachen und prüfen. Werden die fragen im zusammenhang mit der vorbereitung für den ort religiöser aktivitäten nicht bis zum ablauf der frist für die genehmigung durch eine zuständige behörde für religiöse tätigkeiten übertragen, so kann diese angelegenheit gegebenenfalls bis zu zwei jahre verlängert werden. Die angelegenheit der vorbereitungseinrichtung ist für die dauer der verlängerung noch nicht erledigt, und die einbaugenehmigung ist hinfällig geworden. Eine religionsgemeinschaft, die einen antrag auf einberufung vorbereiten soll, soll mit entsprechenden maßnahmen im anschluss daran fertig werden.
Artikel 14.Ein ort ist nach der registrierung in der verantwortung der vorbereitenden organisation und in demokratischem konsultationsprozess unter der leitung der religionsgemeinschaft des jeweiligen ortes eingerichtet worden.
Artikel 15.Nach genehmigung der vorbereitung und des baus einer einrichtung für religiöse aktivitäten stellen die organisationsorganisationen einen antrag auf registrierung bei der für die bezirksverwaltung am sitz zuständigen behörde für religiöse angelegenheiten (im folgenden als registrierende verwaltungsstelle bezeichnet).
Wenn ein öffentlicher ort für religiöse aktivitäten beantragt wird, muss das formular für die eintragung religiöser veranstaltungen ausgefüllt und die folgenden angaben vorgelegt werden:
I) eine beschreibung der einsetzung der verwaltungsorganisation im rahmen demokratischer konsultationen;
Ii) die aufenthaltsverzeichnisse der mitglieder der organisation und die identitätsausweise der bevölkerung zu führen;
Iii) adressbücher, den personalausweis der religions - und religionsangehörigen, die religiöse tätigkeiten ausüben, Oder andere personen, die die jeweiligen vorschriften und vorschriften der nationalen religiösen organisationen der betreffenden religion unterliegen, sowie die erlaubnisscheine der ortsansässigen personen und die zulassung der religions - und religionsangehörigen;
Iv) der wortlaut der vorschriften und vorschriften für personal, finanzen, vermögensgegenstände, buchhaltung, archive, sicherheit, feuerwehr, kulturschutz, hygiene - und krankheitsschutz;
E) baumaterial für gebäude, einschließlich bauhäusern, bei denen baumaterialien zur verfügung stehen, die an baustätten angebracht sind, sowie material für die planung und verifizierung Von nukleartests; und materialien, die für die eintragung Von grund und boden und Von häusern eingesetzt wurden, sowie für die urkunde über die immobilie Von häusern; ) bei gemieteten personen die nutzung und die sicherheit der häuser über einen zeitraum Von einem jahr anbieten;
F) eine beschreibung der Lage vor ort, auf der die legale wirtschaft vertreten ist.
Regel 1 6.Das recht, an religiösen aktivitäten teilzunehmen, darf weder mit namen noch mit Kirchen, sekten Oder personen gekrönt werden.
Artikel 17.Das registeramt prüft innerhalb Von dreißig werktagen nach eingang des antrags die namen, die regierende organisation, die vorschriften und den bau des geländes für die religionsgemeinschaft, lässt anträge in das register ein und erteilt die zulassung. Religiöse aktivitäten können durchgeführt werden, nachdem das "arnab - formular für religiöse aktivitäten" erworben wurde.
Und anmeldeformulare für religiöse aktivitäten gemäß den regeln der nationalen religiösen behörde - in den provinzen, einzelnen ländern und kommunen gedruckt.
Das formular ausweis religiöser aktivität darf nicht hinzugefügt, übertragen Oder ausgeliehen werden. Bei verlust des zertifikats ist eine bearbeitung beim registeramt zu beantragen.
Artikel 18.Kann ein juristischer ort, der die bedingungen für ein religiöses gebiet erfüllt, mit zustimmung der religionsgemeinschaft am sitz der betreffenden person und, vorbehaltlich einer entsprechenden prüfung durch die bezirksverwaltung für religiöse angelegenheiten, bei den zivilbehörden eingetragen werden.
Ist die eintragung juristischer personen an orten religiöser aktivitäten eingetragen, so unterliegen die eintragung und verwaltung dieser einrichtungen den einschlägigen innerstaatlichen bestimmungen.
Artikel 19.Wenn an einem ort einer religiösen tätigkeit etwas anderes als der name, die adresse und die person, die die registrierung vorgenommen hat, geändert wird, wird die entsprechende änderung der eintragung beim ursprünglichen registrierungsamt vollzogen.
Sind bei anderen etablierten religiösen aktivitäten änderungen in einem tempel erforderlich, so wird die genehmigung solcher tempel nach artikel 12 festgelegt und eine änderung der eintragung in übereinstimmung mit dem vorherigen absatz vorgenommen.
Artikel 20.Eine der folgenden voraussetzungen, die auf der suche nach einer religiösen fahrpraxis auftreten, ist beim einwohnermeldeamt zu beantragen, sich annullieren zu lassen:
I) die eintragung Von räumlichkeiten religiöser aktivitäten Oder die zulassung der eintragung juristischer personen, die Von zivilen stellen für religiöse aktivitäten ausgestellt werden, gesetzlich zu annullieren;
B) ein normales verhalten nicht aufrechtzuerhalten ist,
Iii) alle religiösen aktivitäten für mehr als zwei jahre und nicht länger erforderlich machen;
Iv) eine selbstauflösung Oder eine beendigung aus anderen gründen
Artikel 21.C) die ursprünglichen registrierungs - und verwaltungsbehörden legen die eintragung einer religiösen einrichtung zur einrichtung einer abwicklungsstelle vor, die ihre abwicklungsaufgaben erledigen kann. Während der abrechung können keine anderen tätigkeiten durchgeführt werden; die übrig gebliebenen vermögensgegenstände werden nach der abrechung einer sache zugeführt, die ihrem zweck entspricht.
Der artikel 22:Die orte religiöser aktivitäten werden am 15. nach dem datum der liquidation bei der ursprünglichen registrierungs - behörde annulliert. Das frühere registrierende verwaltungsorgan soll die registrierung religiöser stätten widerrufen und in getrennten akten bei den regionalen behörden für religiöse angelegenheiten benachrichtigt werden.
Artikel 23.Ist an orten religiöser aktivitäten kein in diesem sinne nachzuladens nach diesem schema beantragt worden, so koordiniert das zuständige register, falls die behörde für die eintragung noch nicht am 15. Tag nach ihrer mitteilung im gesetz durchgeführt wurde, die schließung der religiösen gesellschaft am ort, an der die eintragung vorgenommen wird, schriftlich und annulliert.
Kapitel drei "die organisation"
Artikel 24.Die organisationsorganisation für theokratische aktivitäten wird in demokratischer abstimmung gebildet und besteht aus geistlichen mitarbeitern, vertretern der ortsbevölkerung und anderen in betracht kommenden personen
Die verwaltungsorganisation besteht aus mehr als drei mitgliedern, die jeweils einen verantwortlichen haben.
Die eintragung Von mitgliedern der organisationen, die bestimmte religiöse aktivitäten verwalten, bestrafen Oder anpassen, wird im anschluss an die meinung der an dem ort ansässigen religiösen organisation zum gegenstand eines einträgen beim verwaltungsorgan eingereicht.
Artikel 25.Die mitglieder der organisationen, die religiöse aktivitäten verwalten, können für eine amtszeit Von höchstens fünf jahren wiederernannt werden und zum ablauf der amtszeit amtiert werden, die unter der leitung der am jeweiligen ort ansässigen religiösen gruppe stattfindet. Mit zustimmung der religiösen gemeinschaft am ort, wo sich die eintragung vornehmen soll, kann der fall frühzeitig Oder später, aber nur für einen zeitraum Von einem jahr ausgesetzt werden.
26.Die leiter religiöser organisationen sollten in der regel nicht gleichzeitig als leiter einer anderen religiösen organisation Oder organisation fungieren. Wenn nötig, kann er auch leiter einer organisation für religiöse aktivitäten sein.
Leiter einer religionsorganisation, die religiöse aktivitäten leitet, wird mit zustimmung der religionsgemeinschaft, die sie besucht haben soll, in den provinzen des bezirks, wo sie sich zu orten der religiösen angelegenheiten melden, sowie des bezirks - und bezirksbüros für religiöse angelegenheiten in getrennten kategorien. Hat der kreis -, provinz - und bezirksbereich halbkreis -, provinz - und religionsangelegenheiten angelegenheiten der provinzen in der aktuellen position übernommen, so zieht er diese person in kenntnis.
Artikel 27.Die mitglieder der organisation zur gebietsverwaltung religiöser veranstaltungen haben folgende grundlegende voraussetzungen:
I) die liebe zum vaterland und die unterstützung der kommunistischen partei chinas und des sozialistischen systems;
Ii) die einschlägigen verfassungsbestimmungen, gesetze, sonstigen vorschriften, sonstigen vorschriften und religiösen angelegenheiten einzuhalten;
Iii) die einhaltung der vorschriften und vorschriften der religiösen gemeinschaft und des ortes religiöser tätigkeit zu achten;
Iv) sie verfügt über ein gewisses maß an religiösem Wissen und organisationsmandaten;
E) zivilrechtler Oder nicht
6. Gutes verhalten, anstand und ein hohes maß an verantwortung
Die mitglieder der organisationen zur gebietsverwaltung für veranstaltungen und veranstaltungen sind im landeslager mit chinesischer staatsangehörigkeit untergebracht, die bei ihrer wahl gewöhnlich durchschnittlich 70 jahre alt sein müssen.
Wenn zwischen den mitgliedern der verwaltungsorganisation ein verhältnis, eine engere verwandtschaft, eine engere verwandtschaft innerhalb Von drei generationen, eine engere verwandtschaft Oder eine adoption besteht, ist dies vorzuziehen.
Artikel 20.Der ort religiöser aktivitäten sollte durch die festlegung eines gewichtssystems für die mitglieder der verwaltungsorganisationen erreicht werden, damit die mitglieder, die nicht kompetent Oder in der pflicht sind, ihre aufgaben rechtzeitig erfüllen.
Artikel 29:Wohnungen mit gottesdienstkomitee sollten umgehend entfernt werden, wenn mitglieder der organisation zur verwaltung religiöser veranstaltungen folgendes tun:
I) die nationale sicherheit Oder die öffentliche sicherheit zu gefährden, religiösen extremismus zu fördern, zu unterstützen und zu finanzieren, die nationale einheit und spaltung des staates zu untergraben und terroristische aktivitäten durchzuführen Oder sich daran zu beteiligen;
Ii) die einmischung in den verwaltungsbereich, die justiz, das bildungswesen und das soziale leben, gegen das recht auf herrschaft und anarchie,
Iii) den frieden innerhalb der religionen und zwischen ihnen zu zerstören;
Iv) Von externen kräften unternommene aufgaben Von religiösen gruppen Oder einrichtungen außerhalb ihrer grenzen sowie Von anderen grundsätzen, die der religiösen unabhängigkeit zuwiderlaufen, anzunehmen;
V) unter verstoß gegen die einschlägigen innerstaatlichen bestimmungen auch zuwendungen Von außen Oder außerhalb der landesgrenzen anzunehmen;
F) sich an illegalen religiösen organisationen zu beteiligen, illegale religiöse tätigkeiten durchzuführen Oder sie zu erleichtern;
Vii) organisationen, die religiöse aktivitäten außerhalb Von nichtgenehmigten orten durchführen,
Viii) die Von der religiösen gemeinschaft der betreffenden religion erlassenen vorschriften und vorschriften nicht einzuhalten hat;
F) bei nichteinhaltung der gesetze der verwaltungsinterne kontrolle ausüben;
F) andere verletzungen des gesetzes, der vorschriften und der sonstigen vorschriften.
Falls mitglieder der verwaltungsorganisation in den im absatz absatz genannten fällen nicht korrekt eingestellt werden, müssen sich die für religiöse angelegenheiten zuständigen stellen mit dem rücktritt an den entsprechenden ort befassen.
Artikel 30.Die gruppen, die religiöse aktivitäten verwalten, haben die folgenden aufgaben zu erfüllen:
I) die nation unter ihrer führung zu vereinen und aufzuklären und dafür einzutreten, die kommunistische partei chinas bei ihren sozialistischen grundwerten zu unterstützen, die hinduistische doktrin unseres landes zu unterstützen und die verfassungsbestimmungen, gesetze, sonstigen vorschriften und sonstigen vorschriften sowie die regelung religiöser angelegenheiten einzuhalten;
Ii) die Von der religionsgemeinschaft einer religion erlassenen regeln und vorschriften umsetzen;
Iii) stabile managementsysteme und ihre organisation, beispielsweise für personal, finanzen, vermögenswerte, rechnungen, archive, sicherheit, feuerschutz, kulturschutz, ernährungssicherheit und hygiene;
Iv) die organisation religiöser aktivitäten, der erledigung alltätiger angelegenheiten und der wahrung einer ordnungsgemäßen ordnung an ihrem ort;
V) die verwaltung der religiösen und sonstigen mitarbeiter der einrichtung;
F) die nutzung des eigentums an diesem ort im einklang mit dem gesetz und den einschlägigen innerstaatlichen bestimmungen zu regeln;
Vii) die beziehungen zwischen dem ort und anderen bereichen der gesellschaft zu koordinieren und die legitimen rechte des ortes und seiner mitarbeiter zu wahren;
E) alle sonstigen im gesetz, gesetz und sonstige vorschriften festgelegten aufgaben wahrzunehmen.
Artikel 31.Bei religion an der, und rausgeschmissen, große religiösen veranstaltungen und die eine unternehmensorganisationen handeln, wichtige wirtschaftliche entscheidungen, hohe ausgaben, und, erfassen,. Aufbau und austausch auf, religiös. Der einzuberufen, kollektiven über, und der rechtzeitig. Registrierung die organe eingereicht.
Mindestens zwei drittel der mitglieder der verwaltungsorganisation können zu dieser sitzung erscheinen, und ihre resolution ist wirksam, wenn zwei drittel aller mitglieder der verwaltungsorganisation anwesend sind.
Kapitel 4 management
Artikel 32:Der ort sollte mit einem soliden managementsystem für religiöse tätigkeiten und einer regelung der religiösen und sozialen aktivitäten des personals ausgestattet werden, die verwaltung der betreffenden personen stärken und verstöße kritisieren und bestrafen
Artikel 33Personen, die feste Oder vorübergehend an orten religiöser aktivitäten untergebracht werden, werden strikt eingekerkert, überprüft und zu gegebener zeit zur registrierung ihres aufenthaltsorts Oder ihres aufenthalts angemeldet.
Alle religiösen veranstaltungen werden im einklang mit ihren lokalen und finanziellen möglichkeiten für die festlegung der zahl der religionsangehörigen an diesen orten bestimmt und den registrierten verwaltungsorganen als aufzeichnungen vorgelegt.
Artikel 34.Ein ort religiöser aktivitäten veranstaltet Oder annulliert im einklang mit den einschlägigen bestimmungen des personalmanagementverfahrens für religiöse bedienstete, die den wichtigsten lehrstuhl an dieser stätte innehaben Oder verlassen.
Artikel 35.Ein ort religiöser aktivitäten wird entsprechend den angaben über das personal, das an diesem ort untergebracht ist, eingerichtet und mit den fällen, die unter anderem aufnahme, änderung, disziplinierung der religionsangehörigen betreffen, und der zuständigen behörde am ort binnen dreißig tagen bericht zu erstatten.
Artikel 36.Bei religiösen aktivitäten sollte ein lernsystem eingerichtet werden, in dem die mitarbeiter regelmäßig die richtlinien, gesetze und sonstigen vorschriften der kommunistischen partei chinas, gute traditionelle kultur und religiöses Wissen erforschen.
Artikel 37.Alle religiösen aktivitäten sollen die an diesen orten tätigen personen ermutigen und unterstützen, an religiösen organisationen, religiösen einrichtungen und organisationen, die mit ihnen in verbindung stehen, teilzunehmen.
Kapitel 5 management religiöser aktivitäten
2. Artikel 38Organisationen und veranstaltungen religiöser veranstaltungen werden in der regel an diesen orten veranstaltet und werden im einklang mit religiösen vorschriften und vorschriften der nationalen religionsgemeinschaft geleitet.
Es ist artikel 39.Bei religiösen aktivitäten sollte man nach maßgabe der nationalen gesetze, vorschriften, regeln und verfahren vorgehen und die aussagen mit bezug auf die merkmale und die epoche unseres landes, die beste traditionelle kultur chinas und die grundlegenden werte des sozialismus widerspiegeln.
Artikel 40.Religiös. Unter religiös der gegossenes. Chinesischen nation der, für, stärkung nationaler Von in mündlicher Oder schriftlicher form, zur förderung der nationalen einheit, zu religiös bürger ausrichten,, staatsbürgerkunde, rechtsstaatlichkeit, richtig unterscheiden nationalen bräuche und religiösen überzeugungen einer religion intervention gerichtlichen, und soziale leben.
Artikel 41.Die organisation und durchführung religiöser tätigkeiten sollte den grundsatz achten, dass sie angemessen und sorgsam angelegt sind, sparlich und sicher sind und nicht die ordnung der gesellschaft, der produktionsordnung und der lebensführung beeinträchtigen dürfen.
Wenn eine größere religiöse veranstaltung in einer tempelkirche abgehalten wird, wird die genehmigung durch solche bestimmungen, wie etwa die religiösen vorschriften, genehmigt.
Take 42:Ein ort religiöser aktivitäten darf nicht ohne einladung zu organisationen und veranstaltungen außerhalb dieser stätte betreten.
Artikel 43Wenn eine organisation Oder eine organisation religiöser veranstaltungen zu gunsten gemeinnützigem zweck abgehalten wird, sind die ergebnisse der an dem jeweiligen standort ansässigen religiösen organisation und der eintragung ins amt zu melden.
Mann 4: das buch.Die durchführung einer religiös motivierten unterweisung in tempelkirchen für mitglieder der religionsgemeinschaft, die länger als drei monate dauern, wird unter anderem im einklang mit den einschlägigen bestimmungen des religiösen statuts durchgeführt, und der unterricht, der inhalt, der umfang der aufnahme, die dauer der ausbildung und so weiter darf nicht verändert werden
Artikel 45Ein ort religiöser aktivitäten sollte gepflegt und aufgestellt werden, um religiöse werte anzuleiten und zivilisierte bürger anzuleiten, und zwar gemäß dem gesetz.
Die bereitstellung religiöser dienste an orten religiöser tätigkeit darf nicht für unangemessene gebühren gebühren erhoben werden.
Artikel 40Die eintragung und die verteilung interner veröffentlichungen und religiöser gegenstände sind mit den einschlägigen bestimmungen des artikels religiöse angelegenheiten, der vorschriften zur regelung der druckaufträge und der regelung interner veröffentlichungen zu vereinbaren.
Artikel 47.Wenn religiöse aktivitäten im rahmen Von internet-religiösen nachrichtendiensten abgehalten werden, ist die internetverwaltung entsprechend den einschlägigen bestimmungen zu regeln.
Kapitel sechs baumanagement
8.Der bau religiöser stätten steht im einklang mit den einschlägigen gesetzen und vorschriften des jeweiligen gebiets der stadtplanung und bauausführung, des umweltschutzes, der kulturerhaltung, der feuerbekämpfung und der bewahrung natürlicher stätten
Artikel 49.Mit genehmigung des ministeriums für religiöse angelegenheiten, beispielsweise nach maßgabe der einschlägigen bestimmungen des religiösen statuts wird die errichtung, planung und bautätigkeit an einem Oder an einem Oder einer stelle religiöser tätigkeit gesetzlich geregelt.
Ein bau religiöser veranstaltungen darf nur in strikter übereinstimmung mit den genehmigten elementen und nicht ohne genehmigung Oder eigenmächtig änderungen Von bereits genehmigten programmen, bauausweitung Oder baustil vornehmen.
Artikel 50.Es sollte die chinesische kultur integriert werden und chinesische stile und formen in bereichen wie architektur, skulptur, malerei und dekoration widerspiegeln.
Artikel 51.Orte religiöser aktivitäten sollten nach den grundsätzen der sicheren, praktischen und vernünftigen natur gebaut werden, die eine verschwendung Von ressourcen, eine erhöhung der öffentlichen belastung und die zerstörung der umwelt verhindern.
Artikel 52:Ein ort religiöser aktivität darf weder durch unerlaubte spendensammlungen noch durch beiträge an gläubige bürger und nicht über die fähigkeit zur rückzahlung hinaus betrieben werden.
Artikel 53Die religiöse gemeinschaft, die religiöse gemeinde und die gnostische kirche sollen in den gnomologischen Kirchen größere, freiluftähnliche darstellungen durchführen, die unter anderem mit den vorschriften für religiöse angelegenheiten in einklang stehen.
Um gottesdienste außerhalb der tempelkirche zu verbieten.
Nach artikel 54.Der bau eines religiösen geländes wurde nach maßgabe der in dem jeweiligen staat festgelegten autorität durchgeführt.
Bei vermögensgegenständen, die mit stätten religiöser tätigkeit genutzt werden, und allen dort befindlichen häusern ist eine eintragung Von vermögensgegenständen nach dem gesetz zulässig.
Artikel 55Jede organisation Oder person für den bau eines religiösen ortes, an dem sie kein eigentum Oder nutzen hat, darf keinen finanziellen gewinn daraus ziehen Oder in die inneren angelegenheiten einer region eingreifen.
Investitionen in religiöse einrichtungen zu untersagen Oder große heilighandlungen vorzunehmen.
Kapitel 7 sicherheits-management
Artikel # bsatzDie bereiche religiöser aktivitäten sollten ein solides sicherheitsmanagement, sicherheitsverantwortung und regelmäßige sicherheitsvorkehrungen umfassen sowie die sicherheit Von personen, eigentum und religiösen aktivitäten gewährleisten
Artikel 51Die für die sicherheit an orten zuständigen organisationen und organisationen sind für die leitung verantwortlich, die als erstes für die sicherheit an diesen orten verantwortlich sind.
2. Artikel 51An orten religiöser veranstaltungen sollen sicherheitsteams eingerichtet werden, die konkrete organisationen mit sicherheitsaufgaben betraut und die folgenden aufgaben erfüllen:
I) sicherheitsmanagementsystem, unfallbewältigung und eventualpläne zu erarbeiten und die sicherheitsverantwortung klar zu definieren;
Ii) sicherheitseinrichtungen und geräte entsprechend den in den einschlägigen innerstaatlichen normen festgelegten vorschriften einzurichten, sicherheitsschilder aufzustellen und die erprobung und reparatur regelmäßig zu organisieren, um die echtheit der prüfungs - und schadensunterlagen zu gewährleisten;
Iii) regelmäßige veranstaltung zu veranstalten, um das sicherheitsbewusstsein, die sicherheitsunterweisung und -doktrinen für personal und gläubige bürger an dieser stelle regelmäßig zu fördern;
Iv) regelmäßige sicherheitsvorkehrungen für feuerwehr, nahrungsmittel, sanitärversorgung, gebäude und artefakte durchzuführen, rechtzeitig sicherheitskontrollen durchzuführen und sicherheitsarchive einzurichten;
V) die wahrnehmung polizeilicher aufgaben und die wahrung einer ordnungsgemäßen ordnung an ihrem arbeitsplatz zu gewährleisten;
F) unerlaubte religiöse und kulthandlungen sowie religiöse intoleranz zu beenden, religiösen extremismus zu widerstehen und sich vor der infiltration durch externe mächte zu schützen.
Wenn an orten religiöser aktivitäten ein schwerer unfall Oder ein verstoß gegen religiöse beschränkungen die religiöse stimmung und die nationale einheit verletzen und die gesellschaft destabilisieren, sollen unverzüglich notfallpläne eingeleitet werden, die den registrierten behörden gemeldet und ihre hilfsmaßnahmen den zuständigen behörden koordinieren.
Artikel 51.Die gnostische kirche ist eine der folgenden aufgaben im sicherheitsmanagement:
I) sicherheitsprogramme und notfallpläne für notfälle auszuarbeiten und zu organisieren;
Ii) schutz vor temporär errichteten anlagen und strukturen;
Iii) vollständige erfassung, innere und innere sicherheitsmängel zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass evakuierungsgänge, sicherheitsausgänge, id-schilder, notlichtquellen und feuerwege den technischen normen und vorschriften entsprechen und dass brandschutzanlagen und ausrüstung voll und intakt bereitgestellt werden;
Iv) mit personal, das für die sicherheitsaufgaben im zusammenhang mit religiösen aktivitäten geeignet ist, sowie mit evakuierungsfachkräften ausgestattet ist;
V) die notwendigen schulungen für die gefahrenaufklärung durchführen;
6) sicherheit und ordnung bei religiösen aktivitäten zu gewährleisten;
E) alle sonstigen im gesetz, gesetz und sonstige vorschriften festgelegten aufgaben im zusammenhang mit der sicherheit
Artikel 60.Bei religiösen aktivitäten sollte ein solides system für feuerschutz und die verwaltung Von bränden, lichtanzündern, papier - und brennholzbränden, die sicherung Von elektrischen stromleitungen, die regulierung arbeitsfähiger, brennbarer gegenstände sowie der einsatz Von brennbaren brennbaren materialien für brennbare brennbare materialien verboten werden. Es sollen sichere und wirksame schutzmaßnahmen getroffen werden, wenn versorgungsgüter und unterkünfte versorgt werden sollen.
Artikel 61.An orten religiöser aktivitäten sollten ein sicherheits - und gesundheitssystem für nahrungssicherheit und hygiene eingeführt und strenge regelungen eingeführt werden, die große vorfälle und ausbrüche in bezug auf lebensmittelsicherheit und krankheitsfälle vorsehen, und die behörden, die mit religiösen angelegenheiten, lebensmittelregulierung, hygienebestimmungen Oder einer provinzregierung zu tun haben, sollten diesen bestimmungen umgehend bericht erstatten und sie einhalten.
Artikel 62:Orte religiöser aktivitäten sollten mit der täglichen erhaltung (zusammen) und der sicherheitsüberprüfung gestärkt werden, um gefahren dieser art rasch entgegenzuwirken.
Mit religiösen tätigkeiten ist es verboten, funktion und nutzen eines erschaffens zu verändern.
Artikel 63.Ein ort religiöser aktivitäten ist nach den rechtsvorschriften und sonstigen vorschriften zu registrieren, zu verwalten und zu schützen, damit keine schäden Oder verlieren Von kulturgegenständen drohen.
Der dienst für religiöse angelegenheiten sollte die für den schutz Von artefakten an orten religiöser aktivitäten zuständigen stellen koordinieren.
Kapitel acht überwachung und management
Art und weise.Der ort sollte unter stärkung der internen verwaltung und im einklang mit den einschlägigen gesetzen, vorschriften und sonstigen vorschriften robust verwaltet werden, die Von den zuständigen stellen vor ort anleitung, aufsicht und inspektion erhalten.
Artikel 65.Bei religiösen aktivitäten wird eine überwachungseinrichtung eingerichtet (mit mehr als drei aufsichtsorganen kann eine überwachungseinrichtung gebildet werden), in deren rahmen die organisationsorganisation und ihre mitglieder gesetze, vorschriften, vorschriften, religiösen gruppen, vorschriften und vorschriften der versammlung und sonstigen vorschriften der versammlung beaufsichtigt werden. Die besprechungen der für religiöse veranstaltungen zuständigen organisationen werden einberufen, und die aufseher (aufsichtsrat) werden anwesend sein.
Die aufsicht wird Von einer religionsgemeinschaft, einem vertreter der religionsgemeinschaft und dem registrierungs - und verwaltungsorgan für die gleiche amtszeit gewählt wie die mitglieder der verwaltungsorganisation und kann bis zu einer amtszeit wiederernannt werden. Die mitglieder der verwaltungsorganisation und ihre unmittelbaren verwandten sowie finanzbedienstete dürfen keine überwachungsaufgaben wahrnehmen.
Artikel 68.Die behörden für religiöse angelegenheiten führen die einhaltung Von gesetzen, sonstigen vorschriften und sonstigen vorschriften, die einrichtung und durchsetzung Von systemen für das parkmanagement, die registrierung Von projekten, die vorbereitung Von formalitäten und die überwachung religiöser und außerreligiöser tätigkeiten durch.
Die religionsbehörden sollen den lokalen volksregierungen sowie den dorfkomitees und den bürgerkomitees, die ihre entsprechenden aufgaben im bereich der verwaltung religiöser aktivitäten wahrnehmen, die entsprechenden aufgaben zuweisen.
Artikel 68.Nationalen religionsgemeinschaft nach maßgabe verfassung, gesetzen, vorschriften, vorschriften politiken und praxis, geschäfte rahmen NaZhi die weltreligionen aktivitäten. Regelungen für. Management der und amtszeit, an, der an, religiös finanziellen und verwaltung zur.
Die religiösen gruppen sollen sich an die einrichtung robusterer und interner managementstrukturen für religiöse aktivitäten anleiten und darauf hinarbeiten, dass an orten, an denen es zu problemen kommt, neuänderungen vorgenommen werden.
2. Artikel 68Der bereich religiöser aktivitäten ist der päpstlichen weisung und aufsicht der religionsgemeinschaften zu unterziehen.
Artikel 60.Wenn die religiöse abteilung und religiöse gruppen Von verletzungen religiöser vorschriften, sonstigen vorschriften Oder sonstigen vorschriften, die einen ort der religiösen tätigkeit betreffen, eine antwort erhalten, so sind sie zu untersuchen und nach dem gesetz zu handeln.
Kapitel 9 gesetzliche verantwortlichkeit
Artikel 70.Vetternwirtschaft und vetternwirtschaft an den öffentlichen amtsträger, die ihre aufgaben bei der verwaltung religiöser aktivitäten missbrauchen und missbrauchen; Wer eine straftat begeht, wird strafrechtlich verfolgt.
Artikel 71.Wenn ein religiöser ort gegen die bestimmungen dieses absatzes verstößt, wird die zuständige stelle Oder stelle im einklang mit den vorschriften betreffend religiöse angelegenheiten Oder den einschlägigen gesetzen und sonstigen vorschriften bestraft.
Die einrichtung eines nichtanerkannten religiösen geländes wird gemeinsam mit den zuständigen behörden im einklang mit den einschlägigen vorschriften und gesetzen bestraft.
Artikel 72:Wenn mitglieder der organisationen, die religiöse aktivitäten verwalten, im widerspruch zu den bestimmungen dieser vorschrift stehen, die Von den registrierungs - und verwaltungsorganen angeordnet werden, deren verhalten zu korrigieren ist; In ernstem falle, wenn verlangt wird, dass die räumlichkeiten entfernt werden, mit dem religiösen personal, und mit strafe im einklang mit den bestimmungen der religiösen ordnung bestraft werden; Wer eine straftat begeht, wird strafrechtlich verfolgt.
Kapitel 10 enthält den zusatz
Artikel 73.In diesem formular ist eine religionsgemeinschaft eine religiöse organisation Oder gemeinde (stadt, bezirk, flagge) zu nennen, in der sich ein religiöser ort befindet.
In einem bezirk (stadt, bezirk, flagge), in dem keine religiöse gemeinschaft besteht, werden die entsprechenden pflichten einer religiösen gemeinde (stadt, bezirk, bundesstaat) in einem bezirk ausgeübt.
Die fenstenz Von gemeinden (gemeinden, staaten, liga), für die es keine religiöse gruppe gibt, ist in den entsprechenden verantwortlichkeiten eine provinz, eine autonome region und eine gebietsgemeinde vertreten.
In den provinzen, distrikten und gemeinden gibt es keine religiöse gruppe, und die entsprechenden verantwortlichkeiten werden Von einer nationalen religiösen gruppe ausgeübt.
Artikel 74.Die finanzverwaltung für religiöse aktivitäten wird entsprechend dem schema für das finanzmanagement religiöser aktivitäten durchgeführt.
Artikel 75.Schäm dich nicht dafür, was ich dafür gemacht habe.
Artikel 76.Dieses verfahren beginnt am 1. September 2023. Die verordnung zur festlegung und registrierung religiöser stätten durch das nationale religiöses direktorium Von 2005 wurde verbogen.


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