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Der bezirk "jangtse" im nationalpark: reisen, entdeckungsreisen, reisen ist verboten

Am 20. Mai hat der park "changjiang nationalpark", der park changjiang (nukdong), eine veröffentlichung veröffentlicht, die verbietet, aktivitäten wie tourismus, entdeckungsreisen, überquerung und so weiter in dem park.

三江源国家公园长江源区:禁止旅游、探险、穿越

Im bezirk "jangtse" des nationalparks sind reisen, entdeckungsreisen und durchfahrten verboten; alle organisationen Oder einzelpersonen sollen ohne erlaubnis nicht betreten werden Personen, die gegen bestimmte stellen Oder personen verstoßen, werden in strenger übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzen und sonstigen vorschriften mit sanktionen bestraft; Jede stelle Oder einzelpersonen, die infolge Von aktivitäten wie dem tourismus, der entziehung Oder der durchquerung Von gebieten, die in den kerngebieten des hoheitsgebiets als natürliche ressourcen Oder bedeutende umweltschäden verursachen, im einklang mit den einschlägigen rechtsvorschriften und sonstigen vorschriften bis zur strafrechtlichen verantwortlichkeit zu verfolgen; Die verantwortlichkeit für unfälle, bei denen beispielsweise der unbefugte zugang zu einer person Oder ein schaden entstanden ist, liegt bei einer organisationseinheit Oder bei einer person.

Wenn wissenschaftliche forschungserfordernisse es für notwendig befinden, in die wichtigsten gebiete der forschung und der beobachtung und beobachtung zu gelangen, muss sowohl ein antrag als auch ein arbeitsplan für die tätigkeit des staatlichen park-verwaltungsorgans vorgelegt werden. Mit genehmigung der zuständigen stelle der behörde und bei der planung des park-verwaltungsdienstes in changjiang (kochii) können entsprechende tätigkeiten im einklang mit dem gebilligten plan und den festgelegten routen durchgeführt werden. Park nanking (kosopark) gibt alle areale an, in denen aktivitäten illegal durchkreuzt werden, wobei alle gebiete Von soga bis za (bezirk sudo) unterteilt sind

三江源国家公园长江源区:禁止旅游、探险、穿越

Die kreisvorschriften im nationalpark werden strikt eingehalten. In den gebieten, in denen die natürliche umwelt geschützt wird, können aktivitäten wie die erfahrung mit ökosystemen und naturerziehung gesetzlich geregelt werden, die in lizensierter weise in den allgemeinen kontrollierten gebieten durchgeführt werden, und zwar ohne dass dadurch die natürlichen ökosysteme schädigen. Organisationen und einzelpersonen dürfen ohne genehmigung der staatlichen park-behörde nicht gestattet werden, tätigkeiten wie die erforschung der umwelt und naturerziehung durchzuführen, die das ermittlungsbüro streng mit den einschlägigen gesetzen und sonstigen vorschriften bestraft.

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