Sehr geehrte leserinnen: es gibt bisher nicht genehmigte geschäfte mit währungen auf plattformen im internet; Ausländische direktinvestitionen in grenzüberschreitende wertpapiere, die unmittelbar Von einzelpersonen durchgeführt werden, und die devisengeschäfte, die damit zusammenhängenden devisengeschäfte unter investitionsprojekten fallen, werden nach dem konvertiblen verfahren bisher noch nicht offen stehen. Mutmaßliche verstöße, direkt Oder indirekt in das genannte devisengeschäft verwickelt zu sein. Bitte seien sie verstärkt in der risikobereitschaft und seien sie vor sachschäden geschützt.