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Center of national radio and fernsehen administration nr. 12:
Management der leistungserbringung bei radio und fernsehen
20, 20, 30, 46 Gesucht: zensiert Regeleinhaltung und bestimmungen. Schutz der sehkraft Folgende episode ist wichtig. in ,
Beziehung zueinander:

Order der nationalen rundfunk - und fernsehbehörde

Nummer 12.


Die verabschiedung des verfahrens für die verwaltung der übertragung Von radio - und fernsehprogrammen durch die konferenz des zentraldienstes für radio und fernsehen vom 22. September 2022, herausgegeben vom tag der veröffentlichung und jetzt veröffentlicht.


Chef der staatlichen rundfunk - und fernsehzentrale: xin

Und bis zum 26. September 2022



Fernseh - und radiosendungen Senden über die betriebsverwaltung


Kapitel eins. - general-order.


I) legt einen ansatz fest, um das operative management der übertragung Von rundfunk - und fernsehsendungen zu verbessern und die sendeordnung zu regulieren.

Im kontext des zweiten modells bedeutet "rundfunk-sendefunktion" die tätigkeiten zur übertragung und verbindung Von fernseh - und radioprogrammen über kabel.

Die regel 3: "eine nationale agentur für rundfunk und fernsehen (auch als radio - und fernsehsprecher bekannt) sorgt für die verwaltung des landesweiten fernsehens und fernsehdienstes (radio/radio).

Die verwaltung und verwaltung der rundfunkprogramme und -programme in ihren jeweiligen verwaltungsregionen ist für die verwaltung und verwaltung dieser sendungen und sendungen zuständig.

Artikel 4 gewährleistet die vergabe Von genehmigungen für die übertragung Von fernseh - und fernsehsendungen.


Kapitel zwei, du bist in der gewerkschaft


Nur personen, die ein gerät nach artikel 5 für die übertragung Von rundfunk - und fernsehsendungen benutzen, sind auf grund dieses grundsatzes die "lizenz zur weiterübertragung Von sendungen" zu erhalten.

Für die übertragung Von fernseh - und fernsehsendungen mittels anderer mittel, wie drahtlos, mikrowellen und satelliten, wird die genehmigung nach den einschlägigen nationalen vorschriften erfolgen.

Folgende stellen können eine genehmigung für die übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen beantragen:

I) eine genehmigte einrichtung für den rundfunk - und fernsehkonsum;

B) das kabel, das fernseh - und rundfunknetz, das die dienste unterhält.

Kapitel 7 untersagt die übertragung Von rundfunk - und fernsehsendungen durch einrichtungen mit ausländischer beteiligung.

Artikel 8 der antrag auf erlaubnis für die zulassung zur übertragung Von radio - und fernsehprogrammen auf folgende bedingungen:

I) die einhaltung der gesamtplanung und der operativen erfordernisse für die übertragung Von nationalen rundfunk - und fernsehprogrammen;

Ii) über die ausrüstung, die technik, das personal und die einschlägigen managementsysteme verfügen, um die sichere übertragung Von fernseh - und fernsehprogrammen zu gewährleisten;

Iii) übereinstimmung der normen für die teilnahmegebühr mit den einschlägigen nationalen vorschriften;

Iv) es gibt orte, die im operativen bereich tätig sind, und entsprechende netzwerkressourcen;

V) die glaubwürdigkeit und fähigkeit zur langfristigen bereitstellung Von transportdiensten haben;

F) das vorliegen einer legalen quelle für rundfunk - und fernsehsendungen;

E) die in anderen gesetzen und verwaltungsgesetzen festgelegten bedingungen.

Artikel 9 anträge auf eine genehmigung für die übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen stellen die folgenden unterlagen vor:

I) eine beschreibung der einrichtung und des umfangs Von kabelfernsehnetzwerken, der übertragung Von inhalten (zu denen spezifische namen, namen der programme, der reichweite, der technischen mittel, der art und weise der übertragung gehören sollen);

Ii) grundlegende erfordernisse für die organisation Für die organisationseinheit sollen die etablierten organisationen einen hinweis auf den aktionärshintergrund geben;

Iii) ein formular für die genehmigung für die übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen;

Iv) technische programme, operative programme und managementsysteme für die übertragung Von fernseh - und fernsehprogrammen;

V) programm für die sichere übertragung Von fernseh - und fernsehsendungen;

F) sendematerial für rundfunk - und fernsehsendungen in bezug auf die quelle der sendungen.

Anträge des artikels # betreffend die möglichkeit der übertragung Von radio und fernsehen durch kabelfernsehen zwischen regionalen verwaltungsregionen stellen bei der huanmau einen antrag auf genehmigung durch die huanmau, wobei unterlagen vorgelegt werden, die mit den bestimmungen in artikel # der vision vereinbar sind

Anträge für die übertragung Von rundfunk - und fernsehsendungen in den provinzen, die durch kabelfernsehen in den provinzen belagert werden, werden bei den jeweiligen hörfunk - und fernsehbehörden der provinzregierungen eingereicht, wobei Von den regionalen rundfunkbehörden zugelassene unterlagen vorgelegt werden, die den bestimmungen Von artikel 9 entsprechen.

Artikel 11 die für den empfang zuständige behörde für radio und fernsehen erfüllt ihre vor - und abhörfunktion entsprechend der im verwaltungsrecht festgelegten dauer und zuständigkeit. Die behörden für rundfunk und fernsehen Treffen innerhalb Von zwanzig tagen nach der einreichung der anträge eine entscheidung, ob sie eine genehmigung haben Oder nicht. Kann eine entscheidung innerhalb Von zwanzig tagen nicht getroffen werden, so können die organe mit zustimmung ihres direktors die frist Von zehn tagen verlängern und dem antragsteller die gründe für eine verlängerung mitteilen. L: die frist ist 30 tage, wenn ein sachverständiger das urteil fällen muss.

Die möglichkeit, dass die für den hörfunk zuständigen behörden eine genehmigung für die übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen erteilen, wenn solche anforderungen erfüllt sind; Wird über das gesetz eine entscheidung nicht getroffen, so ist diese der antragsteller schriftlich und mit gründen zu begründen.

Artikel 12: eine genehmigung für die übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen enthält angaben über den inhalt, den umfang der übertragung, die technischen mittel, die übertragungssysteme und solche; sie gilt für einen zeitraum Von drei jahren ab dem liefertag. Ist nach ablauf dieses zeitraums die weitersendung Von rundfunk - und fernsehprogrammen erforderlich, so erfolgt ein erneuerte antrag nach maßgabe der artikel 6, 8, 9 und 10 der satzung mit zustimmung der jeweiligen hörfunk - und fernsehbehörden und wechselt die genehmigung mit zustimmung der betreffenden behörden. Kein nachweis ist zulässig, wenn die prüfung die bedingungen für eine verlängerung nicht erfüllt.

Die zulassungsstelle bedient den transport Von rundfunk - und fernsehprogrammen gemäß den angaben auf grund der genehmigung.

Wenn die eingetragene körperschaft das verhältnis zwischen aktionär und gesellschaft ändert, in dem die übertragung vorgesehen ist, in welchem umfang, in welchem verabregungsumfang, übertragungsmitteln, technischen mitteln und der einstellung der übertragung Von fernseh - und rundfunkprogrammen, so erfolgt die genehmigung der zuständigen dienststelle der rundfunk - und fernsehübertragung nach diesem maßgabe vorab. Andere vorschriften eines staates über die einstellung Von übertragungsaktivitäten sollen in übereinstimmung mit den einschlägigen bestimmungen angewandt werden.

Führt der inhaber des öffentlichen haushalts Oder der gesetzliche vertreter eine änderung durch, so wird der person, die die änderung vorgenommen hat, binnen dreißig tagen nach dem tag der änderung der verfügung gestellt.


Kapitel drei management übernehmen


C) der nachrichtendienst, der für die übertragung Von fernseh - und fernsehprogrammen zuständig ist, erhält die sendung innerhalb des in der fernseh-genehmigung vorgesehenen sendeumfangs.

C) die senderagentur des artikels 15 sendet keine programmsignale über einen sender, der keine operative genehmigung für die übertragung Von rundfunkprogrammen erhält.

Artikel 16 gestattet einrichtungen, die tätigkeiten zur übertragung Von hörfunk und fernsehsendungen ausüben, weder die sich im eigentum befindlichen netz - noch die frequenzressourcen zu nutzen, um ohne genehmigung fernseh - und fernsehsendungen aus illegalen betriebs Oder aus illegalen quellen zu produzieren, noch gestattet sie die übertragung Von grenzüberschreitenden fernseh - und fernsehprogrammen aus dem ausland.

Artikel 17 verbietet die verbreitung Von rundfunk-fernseh-sendet mit den folgenden elementen:

A) im widerspruch zu den in der verfassung festgelegten grundprinzipien aufstacheln zu versuchungen Oder ihre anwendung Von verfassungen, gesetzen und sonstigen vorschriften vereiteln;

Ii) eine gefährdung der einheit, souveränität und territorialen unversehrtheit eines landes;

Iii) die weitergabe staatlicher geheimnisse, die gefährdung der nationalen sicherheit Oder die beeinträchtigung der würde, der ehre und der interessen des staates;

Iv) die schwächung nationaler traditionen und die aufstachelung zu nationalischem hass, nationaler diskriminierung, verletzung nationaler sitten und bräuche, die verzerrung der nationalen geschichte Oder der nationalen herkunft, das verletzen nationaler gefühle und die nationale einheit;

E) kulthandlungen und aberglauben zu fördern, die der religion des staates zuwiderlaufen;

F) obszönität, glücksspiel, drogenmissbrauch, gewalt, terror und der anstiftung zur kriminalität Oder der vernehmung Von methoden der straftaten zu fördern, durch die die öffentliche ordnung untergraben, die gesellschaft zu destabilisieren und zu destabilisieren;

7) verletzung der rechte minderjähriger Oder beeinträchtigung ihrer körperlichen und geistigen gesundheit;

8) beleidigung, verleumdung Oder verbreitung der privatsphäre eines anderen, eingriff in dessen recht;

F) andere elemente, die gesetze Oder verwaltungsgesetze verbieten.

C) das mit der übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen beauftragten organ darf in dem übertragenen programm keine anderen programme, informationen, bilder, kommentare und sonstigen informationen enthalten.

Die übertragung Von hörfunk - und fernsehprogrammen durch organisationen nach artikel 19 ist die vollständige übertragung der vom sprecher vorgeschriebenen rundfunkprogramme zu gewährleisten.

Artikel # -fördert die übertragung Von radio - und fernsehsendungen durch organisationen, die längere, stabile dienste erbringen

Artikel # nstitutionen, die tätigkeiten zur übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen ausüben, übermitteln den Von den für die jeweiligen hörfunk - und fernsehbehörden zuständigen überwachungsorganen uneingeschränkte signale, ohne dass die überwachungstätigkeiten behindert Oder behindert werden


Kapitel vier strafzettel


Artikel 22, in dem gegen die bestimmungen des artikels verstoßen wird, dass die für den hörfunk und die übertragung Von fernseh - und fernsehprogrammen zuständigen behörden des hkma die entsprechende anlage, die diese tätigkeiten vornimmt, konfiszieren und eine geldstrafe im gesamtwert Von mehr als einem drittel der gesamtsumme verhängen können; Wer eine straftat begeht, wird strafrechtlich verfolgt.

Artikel 23, der gegen die bestimmungen dieses verfahrens verstößt, wird Von der für den rundfunk und fernsehen zuständigen behörde des bezirks ab dieser stelle die einstellung der illegalen aktivitäten, die warnung und die beschlagnahme der erträge verhängt, wobei eine strafe Von bis zu 20 000 dollar verhängt werden kann. Diejenigen, die eine straftat begehen, werden strafrechtlich verfolgt,

I) die im radio - und fernsehprogramm festgelegten ziele, für die die vermittlung Von radio und fernsehen erforderlich ist, nicht vollständig übermittelt werden;

Ii) das programm, die information, die bilder, die schriften und sonstige informationen, die ohne genehmigung in das betreffende programm eingefügt werden können, zu Senden;

Iii) tätigkeiten zur übermittlung, die nicht gemäß der genehmigung vermerkt sind, nicht ausführen;

Iv) die eingetragene körperschaft ändert das verhältnis zwischen aktionäre und unternehmen, den mit der genehmigung gekennzeichneten inhalt, den umfang, die übertragungswege und die technischen mittel sowie die einstellung der tätigkeiten Von rundfunk - und fernsehübertragung und der genehmigung durch diese nicht.

V) nicht vollständige übertragungen an die Von den zuständigen überwachungsstellen der radio - und fernsehbehörden eingesetzten programme sendet Oder die überwachungstätigkeiten behindert Oder behindert.

Artikel 24, der gegen diese vorschrift verstößt, wird Von der für den hörfunk - und fernsehbereich des staates ab dem kreis des bezirks zuständigen verwaltungsstelle (NVK) aufgefordert, die rechtswidrige tätigkeit einzustellen, zu warnen. und die zahlung der erträge zu erwirken, mit einem bußgeld in höhe Von bis zu 20 000 pfund; In schweren fällen kann die zuständige behörde die erlaubnis verlieren. Diejenigen, die eine straftat begehen, werden strafrechtlich verfolgt,

A) nicht autorisierter aufbau Von rundfunk - und fernsehgeräten;

Ii) die bereitstellung Von nachrichtendiensten für rundfunksendungen aus illegalen betriebs und orten unerlaubten ursprungs;

C) die ungenehmigte übertragung Von satelliten-fernsehprogrammen.


Kapitel 5 ist beigefügt


Nach art des artikels 25 heißt es "zehn tage", "zwanzig tage" und "dreißig tage", wobei der werktag ohne die feiertag ist.

Dieser ansatz tritt am tag der veröffentlichung in kraft. Das programm zur regelung der übertragung Von rundfunk - und fernsehprogrammen (nr. 33) wurde gleichzeitig abgeschafft.