Klage beantragt.

Das netzwerk für die politische verwaltung in heyongsan

Der Von der regierung der provinz heyongsan eingerichtete integrierte öffentliche dienst (fürst 12345) besteht aus einer einrichtung zur verwaltung Von zivilen reservisten, der der einrichtung eines 7x24 stunden künstlichen online-dienstes diente. Die woraus multimedia -kommunikations-kanäle bestehen, die aus einem festnetz Von gespeichert, gespeichert, gespeichert, gespeichert, gespeichert, funktioniert, die gesamte provinz an einen mobilen server angeschlossen sind.

Vor gericht zugelassen.

I) beratung, beschwerden, beschwerden, beschwerden und meinungen im bereich der wirtschaftlichen vermittlung, der marktregulierung, der sozialen regulierung, der öffentlichen dienste und des umweltschutzes;

Ii) angelegenheiten, die Von nationalen und lokalen plattformen wie staatlichen websites, öffentlichen diensten und systemen mit dem internet + regulierung aufgeworfen werden;

Iii) angelegenheiten, die gegenstand Von beschwerden sind, die beispielsweise die briefkästen, mikroblogs und regierungsoberhäupter ab der stattlichen ebene betreffen;

Iv) andere vor gericht stehende angelegenheiten, die nach gesetzen, sonstigen vorschriften und sonstigen vorschriften zulässig sind.

Die art Von hilfeersuchen bei notrufen, die die sicherheit Von eigentum und leben der bevölkerung betreffen, ist keine änderung der bestehenden funktionsmodelle und operativen mechanismen; sie sind ausschließlich zu notrufen wie 110, 119, 120 und 122 verbunden. Der teilnehmer erhielt sein telefon Von anderen behörden Oder informiert die behörden zuerst.

Völlig ohne belang.

  • I) angelegenheiten, die in verfahren wie verfahren, schiedsgerichtsbarkeit, disziplinarüberprüfung, verwaltungsüberprüfung, offenlegung staatlicher informationen und dem zugang zu den mitteilungen entschieden werden;
  • Ii) angelegenheiten im zusammenhang mit staatsgeheimnissen, geschäftsgeheimnissen, dem privatsphäre der personen und verstößen gegen gute soziale ordnung;
  • Iii) strafbare handlungen der beleidigung, verleumdung, drangsalierung Oder des substanzmangels sowie angelegenheiten, die unspezifisch sind und nicht für eine rechtliche regelung zugänglich sind;
  • Iv) dringende hilfeangelegenheiten wie 110, 119, 120 und 122;
  • V) angelegenheiten, die in die zuständigkeit der streitkräfte und der streitkräfte der polizei fallen;
  • F) andere fragen, die nicht zulässig sind, nach gesetzen, sonstigen vorschriften und sonstigen vorschriften.
  • Wenn eine sache nicht vor gericht zulässig ist, soll dem kläger die ablehnung des verfahrens und seine gründe mitgeteilt werden, mit dem ergebnis der erläuterung und der aufzeichnungen. Die anderen zuständigen stellen sollen ihm die entsprechenden informationen mitteilen.
Mitteilung.Eine mitteilung.
Schlagzeile: Zeit, bitte.