In der provinz gillin erörtern und entscheiden ständige ausschüsse des volkskongresses auf allen ebenen wichtige angelegenheiten

Die "gillins" sind riesige netze

Heute ist es so:  
Das ist ihr standort: Die titelseite. →  Das regierungskomitee will die öffentlichkeit informieren. →  Das arbeitsplan.
Das ist ihr standort: Die titelseite. > Das arbeitsplan.

In der provinz gillin erörtern und entscheiden ständige ausschüsse des volkskongresses auf allen ebenen wichtige angelegenheiten

Einsatz: 2053 53 53 53 :00 uhr

Autor Von

Gesucht: zensiert

Browser: hallo?

Die schriftart zeigt:  大  in  ,  】

X
D und d. Wechat.

(am 28. März 2019 wurde der ständige ausschuss des dreizehnten volkskongresses in der provinz gillin auf seiner zehnten tagung verabschiedet. Die vom ständigen ausschuss des vierzehnten volkskongresses der provinz gilllin am 30. Mai 2023 verabschiedete vierte tagung des ständigen ausschusses für den volkskongress der provinz gilllin betreffend die änderung der geschäftsordnung, teil 3 lokaler gesetze betreffend die tätigkeit des hauptausschusses des volkskongresses der provinz gilllin.)

Artikel i) um sicherzustellen, dass der ständige ausschuss des kongresses der provinzen auf allen ebenen (im folgenden als "ständiger ausschuss" bezeichnet) gesetzlich befugt ist, in wichtigen angelegenheiten zu beraten und zu entscheiden, und diese bestimmungen im einklang mit der verfassung und den damit zusammenhängenden gesetzen und in der praxis des jeweiligen provinz auszuarbeiten.

Darauf bestehend, dass die führung der partei, das Volk in der gewalt ist und dass eine einheit unter dem gesetz geschaffen wird; Das festhalten und die entwicklung einer demokratie durch das Volk; Bleib für das zentrum, für das übergeordnete wohl. Gemeinsame machtausübung, indem man an der demokratie festhält; Bei der wissenschaftlichen, demokratischen und gesetzlichen entscheidungsfindung festzuhalten; D) bei der förderung der wirtschaftlichen und sozialen entwicklung und der herstellung Von rechtsstaatlichkeit pragmatisch sein.

Artikel # der generalversammlung erörtert und beschließt im einklang mit den einschlägigen gesetzen und sonstigen vorschriften die folgenden wesentlichen fragen:

I) gewährleistung der verfassung, des rechts und der sonstigen vorschriften sowie der wichtigen die einhaltung und durchführung betreffenden resolutionen und beschlüsse der generalversammlung der obersten volkskongresse und ihres ständigen ausschusses sowie der volkskongresse der nationalen volksversammlung in ihren verwaltungsregionen;

Ii) der allgemeine volkskongress der generalversammlung ermächtigt den ständigen ausschuss, wichtige angelegenheiten zu erörtern und zu entscheiden;

Iii) auf der nächsten ebene unangemessene resolutionen und beschlüsse der volkskongresse und ihres ständigen ausschusses aufzuheben;

Iv) unangemessene entscheidungen und weisungen der jeweiligen volksregierung aufzuheben;

V) der rechnungen des vorjahres;

F) durchführung der nationalen wirtschafts - und sozialentwicklungsprogramme und-haushalte im vorfeld des laufenden jahres;

Vii) das anpassungsprogramm für die nationale wirtschaftliche und soziale entwicklung und den ordentlichen haushalt;

Viii) aus dem bericht über die haushaltsvollzugsfunktion und andere rechnungsfunktionen des vorjahres sowie aus dem bericht der prüfung der dabei ermittelten fragen im zusammenhang mit der revision;

F) die mittelfristige bewertung der umsetzung des fünfjahres-planungsrahmens für die wirtschaftliche und soziale entwicklung der volkswirtschaft;

F) das anpassungsprogramm des fünfjahres-plans für die wirtschaftliche und soziale entwicklung der volkswirtschaft;

11) der abschluss der umweltziele und der ziele auf dem gebiet des umweltschutzes und der wichtigen umweltereignisse, die sich ereignen;

B) erstellung und änderung der reichsplanung;

(13) die umsetzung Von empfehlungen, kritikern und bemerkungen vertritt;

(v) die verfassung, das gesetz und die sonstigen vorschriften schreiben wichtige dinge vor, die vom ständigen ausschuss erörtert und beschlossen werden.

Das ständige gremium der provinzen bestimmt in übereinstimmung mit dem gesetz spezifische aufgaben der städtischen und städtischen bezirke den städtischen und den städtischen vertretern der generalversammlung sowie die besetzung des ständigen ausschusses.

Iv: auf der grundlage der empfehlung der gleichen parteikommission erörtert und beschließt der ständigen ausschuss wesentliche angelegenheiten und projekte für politische, wirtschaftliche, bildungs -, wissenschaft -, kulturelle, gesundheits - und ökologische aspekte, natürliche ressourcen, land-stadt-entwicklung, zivile friedenskonsolidierung, soziale sicherheit und nationale angelegenheiten in seinem verwaltungsgebiet.

Artikel # unterliegt dem in artikel # vorgesehenen bericht des delegierten und des entsprechenden organs gemäß artikel # vorgesehenen artikels # der generalversammlung, in dem der ständige ausschuss wichtige ihm betreffende fragen erörtert und beschließt

Mit ausnahme der in den artikeln 3, 4 und artikel # vorgesehenen wesentlichen angelegenheiten erörtert der ständige ausschuss die wichtigsten angelegenheiten in seinem zuständigkeitsbereich und beschließt, welche in den anderen aspekten seines mandats zu erörtern und zu entscheiden sind

Die in dieser bestimmung als besonders bedeutsamen angelegenheiten aufgeführten artikel 7; werden gesetze und sonstigen vorschriften vom ständigen ausschuss der generalversammlung beschlossen Oder Von der volksversammlung der gleichen ebene mit vollmacht des ständigen ausschusses beschlossen, so spricht dieser ausschuss und beschließt ferner resolutionen und beschlüsse; Ist in den gesetzen und sonstigen vorschriften nicht ausdrücklich festgelegt, so entscheidet der ständige ausschuss darüber, ob er dazu aufgefordert ist Oder nicht.

Artikel 8: das Treffen des exekutivausschusses des ständigen ausschusses, die volksregierung und die fachausschüsse können dem ständigen ausschuss vorschläge zur erörterung Oder beschlussfassung in wichtigen fragen unterbreiten.

Die mitglieder des ständigen ausschusses der provinz und des distrikts mit mehr als fünf mitgliedern sind gemeinsam; mindestens drei mitglieder des ständigen ausschusses können dem ständigen rat vorschläge zur diskussion stellen und in wichtigen angelegenheiten entscheiden.

Der überwachungsausschuss, das volksgericht, die volksstaatsanwaltschaft können dem ständigen ausschuss über wichtige angelegenheiten bericht erstatten und darüber entscheiden.

In allen angelegenheiten, die vom ständigen ausschuss erörtert und beschlossen werden müssen, wird diesem gewöhnlich zwei monate im voraus vorgelegt.

Alle vorschläge Oder berichte in wichtigen fragen, die dem ständigen ausschuss zur behandlung vorgelegt werden, sollen die folgenden wesentlichen elemente enthalten:

A) eine beschreibung der grundzüge sowie des bedarfs und der durchführbarkeit der angelegenheit;

Ii) fragen und entscheidungsprozesse, die in der angelegenheit Von bedeutung gelöst werden müssen;

Iii) die grundlage Von gesetzen, sonstigen vorschriften, verordnungen und politiken, die für die betreffende bedeutsame angelegenheit Von belang sind;

Iv) weitere informationen zu der wichtigsten angelegenheit

Der ständige ausschuss des ausschusses diskutiert und entscheidet in wichtigen angelegenheiten, verbessert die rechtsgültigkeit, um sicherzustellen, dass es nicht zum widerspruch zwischen der verfassung, dem gesetz und den sonstigen vorschriften sowie den resolutionen und beschlüssen des höheren volkskongresses und seines ständigen ausschusses und des volkskongresses der ai kommt.

Der ständige ausschuss der generalversammlung diskutiert und beschließt wesentliche angelegenheiten und sollte seine ermittlungsarbeit verstärken, indem er in vielen formen ein breites spektrum Von perspektiven erhält. Bei derart wichtigen angelegenheiten Von professionalität Oder fachspezifischer relevanz sollten die professionellen gutachten und bewertungen organisiert Oder ergänzend zu solchen argumenten herangezogen werden. Bei angelegenheiten, in denen erhebliche meinungsmeinungsverschiedenheiten Oder eine wesentliche anpassung der interessenbeziehung vorliegt, werden anhörungen einberufen und alle auffassungen gehört. Informationen über wesentliche angelegenheiten, die für die gesellschaft Von hoher bedeutung sind, sollten zugänglich gemacht und erläutert werden, wobei nach bedarf die beratung über das internet, die medien usw. konsultiert werden kann.

C) wenn der elbumsausschuss einen wichtigen antrag Oder bericht behandelt, übermittelt er die einbringer Oder die leiter der entsprechenden organe und organisationen erklärungen und beantwortet ihre fragen.

Alle mitglieder des ständigen ausschusses, die mitglieder des ständigen ausschusses, die in regel regel regel nr. 12 sind, konsultieren die betreffenden parteien umgehend, um vorschläge für die jährliche erörterung und bestimmung Von empfehlungen in wichtigen fragen zu prüfen und die vom ständigen ausschuss auf seiner tagung gebilligten empfehlungen in den arbeitsplan des ständigen ausschusses aufzunehmen.

Werden wesentliche angelegenheiten, die eine individuelle Oder aufgrund außerordentlicher umstände eine vorübergehende anpassung erfordern, im rahmen der tagung des ständigen ausschusses erörtert.

Trifft der ständige ausschuss für angelegenheiten Von entscheidender bedeutung entscheidungen, so unterrichtet er den ausschuss schriftlich innerhalb der in dieser resolution und dem beschluss vorgesehenen frist über seine durchführung. Ist für die berichterstattung keine frist festgesetzt, so wird der ständige ausschuss der generalversammlung binnen sechs monaten nach inkrafttreten der resolution und des beschlusses bericht erstatten. Vorbehaltlich der zustimmung des rates des ständigen ausschusses, kann der bericht über einen längeren zeitraum vorgelegt werden.

Werden wichtige angelegenheiten nicht einer resolution Oder einem beschluss bedürfen, so leiten die zuständigen organe des ständigen ausschusses die auffassungen nach nichtanwesenheit dem betreffenden organ Oder einer stelle zur prüfung vor. Die beteiligten organe Oder stellen gemäß dem ersuchen des ständigen ausschusses rechtzeitig bericht erstatten.

Der ständige ausschuss für rechtsdurchsetzung soll seine aufsicht über die weiterverfolgung Von resolutionen und beschlüssen unter anderem durch gesetzesinspektionen, die anhörung und die prüfung Von ad-hoc - berichten, themenbezogenen befragungen, inspektionen Von vertretern und themenbezogene studien stärken. C) der rat wird, falls erforderlich, Von der konferenz des ständigen ausschusses beschließen, diese resolutionen weiterzuverfolgen und sie dem ständigen ausschuss zur prüfung vorzulegen.

Wenn die in einer wichtigen angelegenheit Von der volksregierung, dem überwachungsausschuss, dem volksgericht und dem volksgericht gegen die volksstaatsanwaltschaft getroffenen entscheidungen, beschlüsse und abgegebenen empfehlungen des ständigen ausschusses in angelegenheiten Von entscheidender bedeutung nicht ausgeführt werden, so kann der ständige ausschuss die aufsicht kraft des gesetzes ausüben.

Der ständige ausschuss der generalversammlung erstattet dem ständigen ausschuss nach dieser vorschrift wichtige angelegenheiten, die der volksregierung, dem überwachungsausschuss, dem volksgericht und dem volksrechtsanwalt nicht rechtzeitig gemeldet werden, fordert den ständigen ausschuss auf, innerhalb der frist bericht zu erstatten.

A) angelegenheiten Von entscheidender bedeutung, die nach diesem urteil vom ständigen ausschuss der generalversammlung erörtert und beschlossen werden, die Von der volksregierung, dem überwachungsausschuss, dem volksgericht und dem volksstaatsanwaltschaft in den unbefugten entscheidungen getroffen werden, hat der ständige ausschuss die wiederaufnahme der durchführung verlangt und die wichtigsten angelegenheiten dem ständigen ausschuss zur erörterung und beschlussfassung unterbreitet.

Diejenigen, die für verletzungen Oder verstöße gegen eine wesentliche sache Oder ein besonders verfahren verantwortlich sind, sind nach dem gesetz zur rechenschaft gezogen.

Artikel 16 diese bestimmungen gelten am tag der veröffentlichung. Juli 2001 vom ständigen ausschuss des 9. Volkskongresses der provinz gilling auf seiner fünfundzwanzigsten tagung verabschiedet wurde, sind die bestimmungen betreffend die erörterung und bestimmung schwerwiegender angelegenheiten durch den ständigen ausschuss des volkskongresses der provinz gilling abgeschafft worden.

  • Zuständig ist: hizhong wang